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Tierhalteverbot ist rechtskräftig

Das unbefristete Tierhalteverbot für den Pferdehändler aus Hefenhofen TG ist rechtskräftig. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Pendent ist noch das Verfahren zur Abrechnung nach dem Zwangsverkauf der Pferde durch die Behörden.

 

Das unbefristete Tierhalteverbot für den Pferdehändler aus Hefenhofen TG ist rechtskräftig. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor. Pendent ist noch das Verfahren zur Abrechnung nach dem Zwangsverkauf der Pferde durch die Behörden.

Der Pferdehändler focht vor den kantonalen Instanzen das im April 2018 vom Thurgauer Veterinäramt ausgesprochene umfassende und unbefristete Tierhalteverbot an. Das Verbot wurde wegen zahlreichen und massiven Verstössen gegen das Tierschutzgesetz verhängt.

Bedürftigkeit nicht offengelegt

Eine unentgeltliche Rechtspflege lehnten Behörden und Justiz ab, weil der Mann seine finanziellen Verhältnisse beziehungsweise seine Bedürftigkeit nicht ausreichend offenlegte. Weil er den Kostenvorschuss für die Behandlung seiner Beschwerde beim Thurgauer Verwaltungsgericht nicht innerhalb der gesetzten Frist einzahlte, trat das Gericht nicht auf die Eingabe ein.

Auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid ist das Bundesgericht nun ebenfalls nicht eingetreten. Der Pferdehändler legte nicht ausreichend dar, inwiefern das Urteil der Vorinstanz Bundesrecht verletze, hält das Bundesgericht in einem der beiden am Montag veröffentlichen Urteile fest. Damit ist das Tierhalteverbot rechtskräftig.

3000 Franken Erlös

Ebenfalls nicht eingetreten ist das Bundesgericht auf die Beschwerde des Mannes gegen die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege im Verfahren im Zusammenhang mit der Abrechnung zum Erlös der verkauften Pferde.

Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht, stehen dem Mann rund 3000 Franken zu. Ob die Abrechnung korrekt ist, haben die kantonalen Instanzen noch zu entschieden.

(Urteile 2C_275/2020 und 2C_276/2020 vom 22.9.2020)

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