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Tiermehlfütterungsverbot: Nationalrat will Lockerung

Schlachtabfälle sollen in der Schweiz teilweise wieder an Nutztiere verfüttert werden können. Der Nationalrat will das seit dem Jahr 2000 geltende Tiermehlfütterungsverbot lockern. Dieses war als Reaktion auf Rinderwahnsinn-Fälle (BSE) eingeführt worden.

 

 

Schlachtabfälle sollen in der Schweiz teilweise wieder an Nutztiere verfüttert werden können. Der Nationalrat will das seit dem Jahr 2000 geltende Tiermehlfütterungsverbot lockern. Dieses war als Reaktion auf Rinderwahnsinn-Fälle (BSE) eingeführt worden.

Der Nationalrat will konkret, dass bei der Geflügel- und Schweinefütterung wieder tierische Schlachtnebenprodukte verwendet werden können. Er hat am Donnerstag einem Vorstoss aus den Reihen der SVP mit 134 zu 38 Stimmen zugestimmt. Auch die Ratslinke sprach sich mehrheitlich für die Lockerung aus. 

Teurere Eiweiss-Preise

Angesichts der sich verteuernden Eiweiss-Preise auf dem Weltmarkt sei es sei an der Zeit, die einheimischen Eiweisse zu nutzen, sagte Motionär Hansjörg Knecht (SVP/AG). Schlachtnebenprodukte sollten deshalb unter «vernünftigen Anforderungen» wieder für die Tierfütterung zugelassen werden. Dazu zählten etwa praktikable Toleranzgrenzen. 

Der Bundesrat liess bereits Anfang 2012 durchblicken, dass er aufgrund nur noch sporadisch vorkommender BSE-Fälle eine Lockerung des Fütterungsverbots ins Auge fasse. Die Regierung will dies aber nur zusammen mit strengen Auflagen tun, wie Gesundheitsminister Alain Berset am Donnerstag sagte. 

Kannibalismusverbot bleibt in Kraft

So kommen für den Bundesrat als Rohstoffe nur gesundheitlich unbedenkliche Schlachtnebenprodukte von Schweinen zur Fütterung von Geflügel und umgekehrt in Frage. Das Kannibalismusverbot soll aus wissenschaftlichen und ethischen Gründen in Kraft bleiben. 

Ausserdem will der Bundesrat nur in Abstimmung mit der EU handeln. Dazu ist die Schweiz gemäss dem bilaterale Agrarabkommen von 1999 gezwungen. Lösungen könnten also nur zusammen mit der EU gefunden werden, sagte Berset, der sich deshalb im Namen des Bundesrats gegen die Motion aussprach. Diese geht nun in den Ständerat.

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