In zwei grösseren Mastschweineanlagen bei Schwerin und Cottbus sind offenbar kranke Tiere tierschutz- und gesetzeswidrig notgetötet worden. Dies zeigen am vergangenen Dienstag ausgestrahlte Aufnahmen des ARD-Magazins „Report Mainz“, die von Tierhaltungsgegnern des Vereins Animals Rights Watch (ARIWA) stammen.
In einem Fall wurde ein erkranktes Schwein mit einem Holzknüppel erschlagen, in einem zweiten nach Betäubung mit einem Bolzenschussgerät nicht unverzüglich entblutet. Beides entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Agrarministerin Julia Klöckner reagierte noch am Abend des Fernsehbeitrages empört.
„Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass derjenige, der Tiere quält und sie in elendem Zustand verenden lässt, bestraft werden muss“, betonte die Ministerin. Solche Leute hätten kein Herz für Tiere und machten das Image einer ganzen Branche kaputt; Berufsverbote müssten die Folge sein.
Branche soll durchgreifen
„Hier erwarte ich auch von der Branche, dass sie sich klar und hörbar abgrenzt von den schwarzen Schafen“, forderte die Berliner Agraressortchefin. Das wirksamste Instrument, um Verstösse gegen das Tierschutzgesetz aufzudecken und letztlich zu sanktionieren, seien Vor-Ort-Kontrollen. Hierfür zuständig seien die Bundesländer und ihre Behörden.
Doch leider seien die Kontrollen vielerorts lückenhaft; dort bestehe also Handlungsbedarf. „Ich fordere die Länder auf, dass sie ihre Personal- und Kontrolldichten verbessern“, so Klöckner.
Kontrollmöglichkeiten ausbauen
Nach ihren Angaben plant der Bund eine weitere Kontrollmöglichkeit auszubauen: Es soll eine Rechtsgrundlage für wirksame Tierschutzkontrollen in Betrieben geschaffen werden, die tierische Nebenprodukte verarbeiten. Denn an dieser Stelle könnten von dem Zustand der Tierkörper Rückschlüsse auf mögliche Tierschutzverstösse im Vorfeld, wie zum Beispiel im Mastbetrieb, gezogen werden.
Dies geht auf einen von Niedersachsen im Bundesrat eingebrachten und im April 2019 angenommenen Entschliessungsantrag zurück, in dem die deutsche Regierung aufgefordert worden ist, eine Rechtsgrundlage für routinemässige Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte zu schaffen. Klöckner stellte jedoch auch klar, dass „vor Ort - auf den Betrieben, an den Tieren direkt - kontrolliert werden muss, ob der Tierschutz eingehalten wird“. Das liege in der Verantwortung der Länder, da nur sie die Vor-Ort-Kontrollen gewährleisten könnten.


