Ein Ehepaar stand vor Gericht. Ihm wurde Tierquälerei vorgeworfen. Der Tierarzt sagte zu Gunsten der Bauernleute aus.
Vor dem Bezirksgericht Schwyz musste sich ein Ehepaar wegen mehrfacher Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz verantworten. Gemäss der "Luzerner Zeitung" habe auf dem Hof der Bauernfamilie eine Kontrolle stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass einige Tage zuvor ein Kalb gestorben, dieses aber noch nicht aus der Tierdatenbank gelöscht worden war.
Zudem war ein Kalb total ausgetrocknet. Laut Staatsanwaltschaft habe es der Beschuldigte unterlassen, den Tierarzt zu rufen. Das Kalb musste eingeschläfert werden. Die Verteidigung wies darauf hin, dass der Bauer den Tierarzt gerufen habe, nachdem er bei dem Tier eine sogenannte Saugunlust festgestellt hatte, diese könne trotz Behandlung zum Tod führen. Dies bestätigte der behandelnde Tierarzt, er sagte als Zeuge vor Gericht aus.
Ebenfalls verhandelt, wurde ein Vorfall der sich im Frühling 2017 ereignete. Die beiden Hunde des Ehepaars waren laut Staatsanwaltschaft unbeaufsichtigt auf dem Hof. Dabei biss einer der Hunde einer Fussgängerin in die Wade. Laut der Verteidigung habe sich die Frau auf einem privaten Fussweg befunden, wo ein Hinweisschild vor den Hunden warnte.
Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft beantragte bedingte Geldstrafen von 6300 respektive 1200 Franken. Dazu sollen die Beschuldigten Bussen von 6300 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten in der Höhe von 2700 Franken übernehmen müssen. Das Urteil erfolgt schriftlich.