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Tierquälerei: Senior muss Strafe zahlen

Ein Senior war für einen Streichelzoo in Bümpliz BE verantwortlich. Nun wurde er wegen Tierquälerei verurteilt.

 

Ein Senior war für einen Streichelzoo in Bümpliz BE verantwortlich. Nun wurde er wegen Tierquälerei verurteilt.

Im Begegnungszentrum Bienzgut in Bümpliz hat es einen Streichelzoo. Das Areal gehört einer privaten Stiftung. Zuständig für die Tiere ist ein Senior. Oder besser gesagt, war ein Senior.

Dem «Sonntags Blick» liegt ein Strafbefehl vor. Der Grund dafür ist der Zustand der Zwergziegen. Die Sonntagspresse berichtet, dass es manchen Geissen sehr schlecht gegangen sei. Hörner und Klauen waren zu lange nicht geschnitten worden. Die Hornspitzen bohrten sich  tief in die Haut der Tiere, dass sie sich nur eingeschränkt bewegen konnten. Und ein Tier litt unter Klauenfäule und ging auf der Lederhaut. Es wurde eingeschläfert.

Der 86-jährige Senior hatte sich jahrzehntelang ehrenamtlich um Schafe, Ziegen und Obstbäume gekümmert. Er wurde für sein Tun sogar mit einer Medaille geehrt: Alexander Tschäppät, der damalige Stadtpräsident, überreichte sie ihm persönlich. 

3000 Franken Strafe

Nun aber wurde der Senior von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Tierquälerei und Widerhandlungen gegen die Tierhaltungsvorschriften zu einer Strafe von rund 3000 Franken verurteilt.

Der Senior sehe sich von extremen Tierschützerinnen zum Sündenbock gemacht. Leute aus dem Quartier hätten ihm die Weide mitsamt den Tieren wegnehmen wollen,  berichtet der «Sonntags Blick».

Nun will der Mann mit der Sache nichts mehr zu tun haben.  Die Schafe wurden an einem anderen Ort eingestallt. Jüngere Freiwillige kümmern sich um die Zwergziegen auf dem Areal. 

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