Im Gegensatz zur EU erlaubt die Schweiz den Import von Hormonfleisch. Knapp 1200t wurden 2013 eingeführt. Dagegen will der Tierschutz nun vorgehen. Die Munimäster und der Bauernverband unterstützen ihn.
Noch bis Ende Dezember sind vier Verordnungen zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten in der Anhörung. Der Schweizer Tierschutz (STS) will diese nun nutzen, um ein Importverbot von Hormonfleisch zu fordern, also von Fleisch von Tieren, die mit Hormonen auf Leistung getrimmt wurden. Der Umgang mit solchem Fleisch ist in einer der Verordnungen geregelt.
Fleisch aus Gras
«In der Schweiz ist diese Praxis seit rund 30 Jahren verboten», argumentiert Hansuli Huber, Geschäftsführer des STS. «Trotzdem darf das Fleisch von Tieren, die mit Hormonen auf Leistung getrimmt wurden, bei uns verkauft werden.» Und das nicht zu knapp: 2012 wurden 1082820kg Hormonfleisch importiert. 2013 waren es schon 1177803kg oder 9 Prozent mehr, im Vergleich zu 2011 sogar 20 Prozent mehr. Das Fleisch kommt hauptsächlich aus den USA und Australien. «Dort werden Rinder mit Mais, Weizen und Soja gemästet», bemängelt Huber, «dabei können wir in der Schweiz bestes Rindfleisch aus Gras produzieren.»
EU verbietet und zahlt
Die EU verbietet im Gegensatz zur Schweiz den Import von Hormonfleisch. Dies, obschon sie 2008 einen Rechtsstreit mit den USA und Kanada verloren hat und der Welthandelsorganisation WTO deshalb Strafzölle entrichten muss.
Ruedi Hadorn, Direktor des Fleisch-Fachverbandes, verweist auf dieses Urteil: «Der Import von Hormonfleisch ist daher unter dem Vorbehalt zulässig, dass dieses ausschliesslich in der Schweiz verwendet wird. Daran halten wir fest.» Ausländische Lieferanten könnten bislang teilweise nicht ausreichend Alternativen der nachgefragten Qualitäten bieten.
Ungleichbehandlung
Für Urs Meier, Präsident der Munimästervereinigung Swiss Beef, wäre ein Importverbot hingegen begrüssenswert: «Dieses Fleisch konkurrenziert unser Rindfleisch. Das ist eine Ungleichbehandlung, wenn die Mäster im Ausland mit Hormonen ‹nachhelfen› können.»
Auch Martin Ruefer vom Schweizer Bauernverband unterstützt den Vorstoss des STS: «Es ist unbegreiflich, dass Hormonfleisch in der EU verboten ist, bei uns aber verkauft werden darf.» Die Schweiz müsse aufwendig sicherstellen, dass es nicht ins Ausland gelange.
Korrekt deklarieren
Rufer bezweifelt aber, dass der STS mit seinem Anliegen durchkommt: «Wir müssen aber alles daransetzen, dass mindestens die korrekte Deklaration von Hormonfleisch durchgesetzt wird.» Diese wird in der Deklarationsverordnung, die der Bund letzte Woche in die Anhörung schickte, präzisiert. Neu wird unterschieden zwischen hormonellen und nichthormonellen Leistungsförderern wie Antibiotika.
Huber will sich nicht abschrecken lassen: «Wenn weiter Hormonfleisch importiert wird, suchen wir Verbündete im Parlament, die einen Vorstoss auf politischer Ebene lancieren.»
Hormonfleisch-Import
Hormonfleisch darf nur eingeführt werden, wenn es zur ausschliesslichen Verwendung im Schweizer Zollgebiet dient. Fleischzubereitungen oder Fleischerzeugnisse aus Hormonfleisch sowie Teile und Abschnitte, die durch das Zerlegen entstehen, dürfen nur direkt an die Konsumenten abgegeben werden. Die Wiederausfuhr ist verboten.