Im September liefen Übergangsfristen in der Tierschutzverordnung ab. Wer seinen Stall nicht rechtzeitig anpassen konnte, musste ein Ausnahmegesuch einreichen. Allein im Kanton Bern haben das 400 Bauern getan.
Am 1. September sind diverse Übergangsfristen in der Tierschutzverordnung abgelaufen. Sie betreffen unter anderem zahlreiche Milchviehställe, die vor 1981 gebaut wurden. Viele Tierhalter mussten deshalb neu oder umbauen – oder mit Melken aufhören.
Ausnahmebewilligung einreichen
Wie viele, weiss niemand. Die meisten Tierhalter haben kleinere Anpassungen in Eigenregie vorgenommen und grössere langfristig geplant. Wer nicht fristgerecht bauen konnte, musste ein Gesuch für eine Fristerstreckung oder eine Ausnahmebewilligung einreichen.
«Im Kanton Bern sind 400 solche Gesuche eingegangen, die Rindviehställe betreffen», betont der Berner Kantonstierarzt Reto Wyss. Bisher habe man einen Drittel davon bearbeitet und die meisten unter Auflagen und Befristung bewilligt: «Auch wer eine Fristerstreckung beantragte, musste Sofortmassnahmen zugunsten des Tierwohls treffen, beispielsweise Standplätze freilassen, wenn die Läger zu schmal sind.»
36 Gesuche in Urkantonen
In den Urkantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden behandelte Kantonstierarzt Josef Risi dieses Jahr 36 Gesuche: «Je näher der Ablauf der Übergangsfrist rückte, desto mehr wurden es.» In den Urkantonen mussten sich die Bauern, bevor sie ein Gesuch einreichen konnten, an die Beratung wenden – vermutlich konnte diese schon viele Probleme lösen.
Beim Bündner Kantonstierarzt Rolf Hanimann sind vor Ablauf der Übergangsfrist etwa 120 bis 140 Anfragen bezüglich Stallbauten eingegangen. «Die meisten konnten wir ohne einen Augenschein vor Ort beantworten. Auf 60 Betrieben haben wir die Situation abgeklärt.» Laut Hanimann wurde eine einzige dauerhafte Ausnahme bewilligt. «Sonst konnten alle Ställe, teils mit einer Fristerstreckung, angepasst werden.» Die Tierschutz- sowie die ÖLN- und Bio-Kontrolleure werden die Stallmasse bei den nächsten Kontrollen überprüfen.
Im Kanton Graubünden wird dies 2014 sogar schwerpunktmässig gemacht. Wenn die Stalleinrichtungen oder Tierhaltungsvorschriften bis dann noch nicht angepasst wurden, könnten die Fehlbaren nicht mehr auf Kulanz zählen. Das betonen alle drei Kantonstierärzte. Sie müssen vielmehr mit Verfügungen, Kürzungen der Direktzahlungen oder im Extremfall mit einer Anzeige rechnen.