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Tierschutz-Verordnung mit zahlreichen Änderungen

Die Tierschutz-verordnung wird einer General-überholung unterzogen. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schickt den angepassten Erlass, der Lücken füllen und Unklarheiten beseitigen soll, bis zum 3. Dezember in eine Anhörung.

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Die Tierschutz-verordnung wird einer General-überholung unterzogen. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) schickt den angepassten Erlass, der Lücken füllen und Unklarheiten beseitigen soll, bis zum 3. Dezember in eine Anhörung.

Die aktuelle Verordnung trat zwar erst am 8. September 2008 in Kraft, doch es zeigte sich, dass zahlreiche Verbesserungen, Anpassungen und Aktualisierungen notwendig sind, wie das BVET am Dienstag mitteilte. Betroffen davon sind praktisch alle Teile der 66-seitigen Verordnung sowie weitere Unter-Verordnungen.

Dass die Verordnungen so umfassend angepasst werden, hängt laut BVET mit den zahlreichen 2008 in Kraft getretenen Neuerungen im Tierschutzgesetz zusammen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahren seien nun die Verordnungen umgearbeitet worden, damit der Vollzug einfacher werden solle.

Klarere Verbote

In mehreren Punkten listet die Verordnung genauer die verbotenen Handlungen auf, so etwa beim Umgang mit Rindern und Pferden. Teilweise werden Regelungen übernommen, die bisher lediglich im Kodex eines Verbandes geregelt waren. Dazu gehört etwa das unzulässige Barren von Pferden, bei dem den Tieren Schmerzen zugefügt werden, damit diese höher springen.

Für Jagd- und Herdenschutzhunde gelten zudem neue Regelungen zur Ausbildung. So wird klar festgehalten, dass Jagdhunde auch ausgebildet werden müssen, verletztes Wild zu apportieren.

Neue Regeln erlässt das BVET für den gewerbsmässigen Umgang mit Tieren: Wer etwa gewerbsmässig Klauenpflege bei Rindern oder Hufpflege bei Pferden anbietet, aber keine spezifische Ausbildung dafür hat, benötigt neu eine Bewilligung. Ebenfalls angepasst wurden die Anforderungen für Transporte und Schlachtung.

Ausnahme vom Stacheldrahtverbot

Umgesetzt wird auch die von Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann angekündigte Lockerung des Stacheldrahtverbotes für die Pferdehaltung. Das Verbot bleibt zwar bestehen, doch es sind neu Ausnahmen vorgesehen für weitläufige Weiden mit Waldrändern oder Trockenmauern als Begrenzung.

Solche Weiden kommen vor allem im Jurabogen vor. Pferdehalter aus dieser Region verlangten denn auch die Ausnahme, weil aus ihrer Sicht Elektrozäune zu aufwendig und zu teuer im Unterhalt wären.

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