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Tierverkehr: Bund passt Regeln an EU an

Der Bund hat Verordnungen für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten an neue Importkontrollgesetze der EU angepasst. Das Landwirtschaftsabkommen verpflichtet die Schweiz, gleichwertige Regelungen wie die EU zu haben. Das EDI hat die geänderten Verordnungen am Montag in die Vernehmlassung geschickt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 21. November, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Montag mitteilte. Die Anpassungen sind für den freien Handel mit Tieren und Tierprodukten zwischen der Schweiz und der EU zentral.

Schweizer Heimtierpass

Um Tiere und Tierprodukte in Länder ausserhalb der EU sowie nach Island, Norwegen und Nordirland auszuführen, braucht es eine Bescheinigung. Gemäss dem Vernehmlassungsentwurf soll der Prozess künftig elektronisch erfolgen. Die entsprechende Änderung schafft die Rechtsgrundlagen für das Informationssystem. Weil das System die Exporteure administrativ entlastet, sollen sie sich an den Kosten beteiligen.

Der Schweizer Heimtierpass soll gemäss dem Vernehmlassungsentwurf grosszügiger abgegeben werden. Diesen Pass brauchen Hunde-, Katzen oder Frettchen-Haltende für Reisen in die Schweiz, EU-Länder sowie Island, Norwegen und Nordirland. Für alle übrigen Länder ist eine Veterinärbescheinigung nötig.

Um das Reisen mit dem Heimtier für Personen aus diesen übrigen Ländern zu vereinfachen, soll neu die Abgabe des Schweizer Heimtierpasses unter bestimmten Voraussetzungen auch an ausländische Halterinnen und Halter möglich sein.

Mehr Kompetenzen für Grenztierarzt

Neue Regelungen sieht der Entwurf zudem für die Kontrollen bei der Einfuhr in die Schweiz, deren Ablauf oder die fachlichen Anforderungen an das Kontrollpersonal vor. So werden die Fristen für die Vorführung von Tieren und Tierprodukten verlängert, welche durch die Schweiz transportiert werden.

Assistentinnen und Assistenten des grenztierärztlichen Dienstes erhalten mehr Kompetenzen. Sie dürfen demnach in gewissen Fällen entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Einfuhr erfüllt sind. Der grenztierärztliche Dienst kann zudem künftig seine Kontrollen verstärken, wenn Tierschutzregeln verletzt wurden oder ein Verdacht vorliegt. Aktuell darf er das nur bei Widerhandlungen gegen die Tierseuchen- oder Lebensmittelgesetzgebung.

Im weiteren enthält der Vernehmlassungsentwurf Einfuhrbedingungen für mit bestimmten Antibiotika behandelte Tiere und Produkte aus ihnen. Das soll zur Eindämmung der Antibiotika-Resistenzen beitragen.

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