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Tierverkehr: Neue Regeln

Für den Export lebender Tiere in die EU-Mitgliedstaaten gelten ab dem 21. April 2021 neue Regeln. Für einige Tierarten muss künftig ein Jahr vor dem Exportdatum ein betriebseigenes Gesundheitsüberwachungsprogramm durchgeführt werden.

 

 

Für den Export lebender Tiere in die EU-Mitgliedstaaten gelten ab dem 21. April 2021 neue Regeln. Für einige Tierarten muss künftig ein Jahr vor dem Exportdatum ein betriebseigenes Gesundheitsüberwachungsprogramm durchgeführt werden.

Ziel der neuen Regelung sei eine noch effizientere Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Medienmitteilung.

Wer nach dem 21. April 2021 eines oder mehrere Nutztiere in einen Mitgliedstaat der EU exportieren wolle, müsse sich gut informieren, denn je nach Tierart müssten die erforderlichen Massnahmen spätestens ein Jahr vor dem Exportdatum umgesetzt werden. Dies gilt für Ziegen, Kameliden und Hirsche. Ähnliches gilt auch für Schweinebetriebe im Hinblick auf Brucellose, wenn eine Infektion durch Wildtiere nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Auch bei den Equiden kommt es zu Änderungen.

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