Meistens fehlen in der Tiermedizin Medikamente für die Grundversorgung wie einfache Antibiotika, Impfstoffe und Infusionslösungen.
GST
Die Plattform soll helfen, Versorgungsengpässe bei Medikamenten frühzeitig zu erkennen. Wenn Pharmaunternehmen in der Schweiz zugelassene Heilmittel nicht liefern können, müssen sie der Meldestelle mitteilen, wann die Störung eintritt, wie lange sie dauert und ob Alternativen vorhanden sind.
Fehlende Calcium-Infusionen
Auf der Heilmittelplattform (HMP) fehlen aber Tierarzneien. Für die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) stellt das eine Ungleichbehandlung dar. Denn auch bei Tiermedikamenten komme es zu Engpässen. Die GST verweist auf fehlende Calcium-Infusionen im vergangenen Jahr. «Es handelt sich um ein lebensnotwendiges Notfallmedikament für Kühe nach der Geburt», heisst es in der Mitteilung.
Laut der GST fehlen derzeit auch Mittel der tiermedizinischen Grundversorgung – darunter einfache Antibiotika, Impfstoffe und Infusionslösungen. «Aktuell ist beispielsweise das Antibiotikum Amoxicillin als Injektionslösung für Hunde und Katzen nicht verfügbar», schreibt die Organisation.
Appell versandet
Die GST hat deshalb wiederholt beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) interveniert, um die Aufnahme von Tierarzneimitteln in die Heilmittelplattform zu erreichen – bisher jedoch ohne Erfolg. Weil es keine entsprechende Meldeplattform für die Tiermedizin gibt, müssen Tierarztpraxen die Informationen selbst zusammentragen. Das koste Zeit und Personal. Diese Ressourcen fehlten dann bei der Tierbetreuung. «Das gefährdet das Tierwohl», warnt die GST.
Seit dem 1. Juli 2025 verfügt die WL über die digitale Heilmittelplattform HMP. «Sie erfasst und überwacht Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche lebenswichtiger Humanarzneimittel – von der Meldung bis zur Pflichtlagerfreigabe», schreibt der Bundesrat.
Die Plattform erlaubt es meldepflichtigen Pharmaunternehmen, alle relevanten Informationen zu Engpässen und Lieferausfällen bei Humanarzneimitteln ausschliesslich elektronisch zu erfassen und zu verwalten. «Damit kann die grundlegende Kommunikation und der Austausch zwischen Unternehmen und der Meldestelle der WL effizienter gestaltet werden – mit deutlichen Verbesserungen für alle Beteiligten», so der Bundesrat weiter.