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Tierwohlangebot grösser als Nachfrage

 

In der Diskussion um die Einführung einer Tierhaltungskennzeichnung in Österreich hat der Präsident der Landwirtschaftskammer, Josef Moosbrugger, vor zusätzlichen Kosten für die Bauern gewarnt.

 

 «Es darf nicht sein, dass die Last und die Kosten wieder einmal einzig und allein den bäuerlichen Familienbetrieben angehängt werden», erklärte Moosbrugger am 28. Juni in Wien.

 

Feigenblatt-Tierwohl-Projekte

 

Einige Tage zuvor hatten die vier grossen Detailhandelsketten des Alpenlandes ihre Unterstützung für das Vorhaben zugesagt, eine verpflichtende Kennzeichnung der Tierhaltung zu etablieren. Wenn sich der Detailhandel für eine verstärkte Tierwohlkennzeichnung ausspreche, solle er gleichzeitig auch offenlegen, wie hoch der Anteil solcher Produkte derzeit sei und einen kontrollierbaren Entwicklungspfad mit ebenso kontrollierbaren Zielen vorlegen, forderte der Kammerpräsident.

 

«Ein paar Feigenblatt-Tierwohl-Projekte zur Eigenwerbung werden zu wenig sein, wenn die grossen Mengen über den niedrigen Preis abgesetzt werden. Und auch das millionenschwere Marketing muss dann verstärkt auf Qualität und Tierwohl fokussiert werden, statt auf Rabattaktionen», unterstrich Moosbrugger. Mehr Tierwohl müsse auf langfristigen und verlässlichen Verträgen beziehungsweise Partnerschaften basieren. Werbung allein sei zu wenig.

 

Öffentlich zu deklarieren

 

Dem Kammerpräsidenten zufolge ist Österreich gerade dabei, ein praktikables Kennzeichnungssystem für den Milchbereich zu entwickeln. Das sei höchst herausfordernd, da es unterschiedlichste Formen und Kombinationen von Stall- und Freilandhaltung gebe. «In Punkto Fleisch forcieren wir freiwillige Kennzeichnungssysteme und geben – trotz aller Unterstützung für tierfreundliche Haltungsformen – zu bedenken, dass das Tierwohlangebot schon derzeit grösser als die Nachfrage ist», so der Kammerpräsident.

 

Ein Tierhaltungskennzeichnungssystem bei Milch und Fleisch müsse praktikabel sein, auf einem zentralen System aufbauen, das für alle Abnehmer passe, und müsse in vollem Umfang auch für Verarbeitungs- und Importprodukte gelten. «Die Forderung des Handels nach einer verpflichtenden Tierwohlkennzeichnung wäre nur dann glaubwürdig, wenn auch Händler, Gastronomen und Gemeinschaftsverpfleger verpflichtet werden, den Anteil an Produkten mit höherem Tierwohlstandard auch öffentlich zu deklarieren», stellte Moosbrugger klar.

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