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Tierzuchtverordnung: Züchter wehren sich vehement gegen Verschärfung

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will die Fördergelder für die Tierzucht effizienter einsetzen. Die vollen Beträge sollen nur noch für reinrassige Tiere fliessen. Die Tierzüchter wehren sich vehement gegen diese «Verschärfung» der Tierzuchtverordnung.

sda |

 

 

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will die Fördergelder für die Tierzucht effizienter einsetzen. Die vollen Beträge sollen nur noch für reinrassige Tiere fliessen. Die Tierzüchter wehren sich vehement gegen diese «Verschärfung» der Tierzuchtverordnung.

Die «massive Kürzung» der Bundesbeiträge sei nicht akzeptabel, schreibt der Verband Braunvieh Schweiz in seiner Stellungnahme zur Anhörung, die am Freitag zu Ende ging. Die Ziegenzüchter sehen gar den Fortbestand der Herdebuchzucht für Ziegen in Gefahr.

87,5 Prozent Blutanteil

Heute gibt der Bund jährlich rund 34 Millionen Franken für die Förderung der Tierzucht aus. Dieser Betrag soll sich gemäss BLW mit der Revision zwar nur um einige hunderttausend Franken verringern. Die Gelder sollen aber «effizienter» und zugunsten einer «hochstehenden» Zucht fliessen, wie Simon Hasler vom BLW auf Anfrage sagte.

Konkret soll die Reinrassigkeit gefördert werden. Rindvieh sowie Schweine, Schafe und Ziegen müssen neu einen Blutanteil von 87,5 Prozent einer bestimmten Rasse aufweisen, damit ihre Züchter den vollen Beitrag für das einzelne Tier erhalten.

Zwölf Franken pro Tier gefordert

Der grösste Schweizer Rindviehzuchtverband swissherdbook rechnet vor, dass in seinem Fall die Beiträge für 92’000 Tiere wegfallen würden. Braunvieh Schweiz spricht von 32’000 Tieren.

Dass der Bund bei der Rindviehzucht im Gegenzug den Beitrag pro reinrassiges Tier von heute 10 auf 11 Franken erhöhen will, schafft aus Sicht der Viehzüchter keine Abhilfe.

Sie fordern eine Erhöhung auf 12 Franken, um den erwarteten Rückgang bei den Fördergeldern abzufedern. Bei einer Erhöhung um bloss einen Franken rechnen Braunvieh Schweiz und swissherdbook mit einem Minus von 175’000 Franken beziehungsweise rund 1 Million Franken gegenüber heute.

Auch die Absicht, die Obergrenze für die jährlichen Ausgaben für die Rindviehzucht bei 25 Millionen statt wie bisher bei 30 Millionen zu ziehen, sorgt für Missmut. Damit würden innovative Ansätze «bestraft», finden die Viehzüchter. Das BLW verweist als Begründung der Kürzung auf die «tatsächlichen Gegebenheiten der letzten Jahre».

«Strafe» für Schaf- und Ziegenzüchter

Anders als die Viehzüchter profitieren die Schaf- und Ziegenzüchter trotz der höheren Hürde betreffend Reinrassigkeit nicht von einem höheren Beitrag pro reinrassiges Tier. Der maximale Bundesbeitrag für Ziegen und Milchschafe soll von 40 auf 35 Franken sinken.

Die Züchter hätten sich zu wenig an den Kosten der Herdebuchführung beteiligt, begründet das BLW die Kürzung. Das Herdebuch wird von der jeweiligen Zuchtorganisation geführt und gibt Aufschluss über die Abstammung eines Tieres.

Der Schweizerische Ziegenzuchtverband (SZZV) weist diesen Vorwurf zurück. In den letzten Jahren seien diesbezüglich grosse Anstrengungen unternommen worden. Der SZZV rechnet durch die Reduktion der Bundesbeiträge mit Massenaustritten, welche die gesamte Herdebuchzucht in Frage stellen würden.

Unrealistischer Zeitplan

Vieh-, Ziegen- und Schafzüchter halten darüber hinaus den Terminplan des BLW für unrealistisch. Sie fordern, die neue Tierzuchtverordnung nicht per Anfang 2013, sondern erst 2014 in Kraft zu setzen. Zuvor fordert der Schweizerische Bauernverband eine «gemeinsame Aussprache der landwirtschaftlichen Organisationen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft».

Keine negativen Effekte durch die Totalrevision fürchten dagegen die Schweinezüchter. Der Blutanteil-Schwellenwert von 87,5 Prozent für reinrassige Zuchttiere sei «weniger streng als bisher von uns angewandt», schreibt der Schweinezuchtverband Suisseporcs.

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