Nach dem Abschuss von mehreren Rehkitzen wegen zu enger Halsbänder im Berner Oberland ist die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern aktiv geworden. Sie untersucht, ob ein fahrlässiger Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.
Der Bundesrat hat diese Untersuchung am Donnerstag publik gemacht. In einer Antwort auf eine Interpellation der Aargauer Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni schreibt die Landesregierung auch, die Berner Staatsanwaltschaft werde entscheiden, ob Anklage erhoben werde oder nicht.
Im September hatte die Universität Zürich bekanntgegeben, dass wegen defekter Halsbänder gegen zwanzig Rehkitze erlegt werden müssten. Es geht um ein Wildforschungsprojekt, mit dem Forscher herausfinden wollen, wie sich der Luchsbestand auf die Rehpopulation auswirkt. Dafür wurden 143 Rehe eingefangen und mit einem Sender am Halsband versehen.
Entgegen der Erwartungen der Forscher weitete sich bei einem Teil der eingefangenen Tiere das Halsband nicht, so dass die grösser gewordenen Tiere qualvoll zu verenden drohten. Ende September stoppte der Kanton Bern das Wildforschungsprojekt der Universität Zürich.