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Toter Erntehelfer: Bauer gebüsst

Bei der Heuernte in der Sommerhitze im Juni 2014 bricht ein Helfer zusammen und stirbt. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung wird ein Bauer in der Nähe von Freiburg (D). Er muss nun 8000 Euro (9400 Franken) bezahlen. Das Verfahren wird im Gegenzug eingestellt.

 

Bei der Heuernte in der Sommerhitze im Juni 2014 bricht ein Helfer zusammen und stirbt. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung wird ein Bauer in der Nähe von Freiburg (D). Er muss nun 8000 Euro (9400 Franken) bezahlen. Das Verfahren wird im Gegenzug eingestellt.

Nach dem Tod eines rumänischen Erntehelfers in einem landwirtschaftlichen Betrieb bei Freiburg im Breisgau (D) ist das Strafverfahren gegen den Arbeitgeber eingestellt worden.

Keine Schuld festgestellt


Eine Schuld des 48 Jahre alten Deutschen habe nicht festgestellt werden können, entschied das Amtsgericht Freiburg am Freitag. Die Beweisaufnahme habe kein klares Bild der Ereignisse erbracht. Das Verfahren werde daher nicht fortgeführt. Der Landwirt, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, müsse aber 8000 Euro (9400 Franken) bezahlen. 6000 Euro davon gingen an die Witwe des Erntehelfers, der Rest gehe zur Begleichung der Gerichtskosten an die Staatskasse.

Dem Landwirt war vorgeworfen worden, seinen Bediensteten im Juni 2014 bei Hitze und unter direkter Sonneneinstrahlung zu Arbeit gezwungen und dabei zur Eile angetrieben zu haben. Er habe nichts zu trinken bereitgestellt. Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der 32 Jahre alte Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilogramm schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen, obwohl er zuvor laut Staatsanwalt über gesundheitliche Probleme geklagt hatte. Der Landwirt sass auf dem Traktor. Der Erntehelfer erlitt einen Hitzschlag und starb. An dem Tag waren der Anklage zufolge im Schatten 31 Grad gemessen worden, es habe Windstille geherrscht.

Landwirt wird nicht vorbestraft

Der Landwirt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Mit der Einstellung des Verfahrens erklärte er sich, wie die anderen Prozessbeteiligten auch, am Freitag einverstanden. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Erst wenn das Geld überwiesen ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt, sagte Richterin Jule Lempfert.

Der Landwirt gelte dann als nicht vorbestraft. Die Witwe des Erntehelfers war in dem Prozess Nebenklägerin. Der Landwirt hatte nach dem Tod des Helfers einen Strafbefehl erhalten, gegen diesen aber Widerspruch eingelegt.

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