Wichtig ist, wer Holzerntearbeiten ausführen will, muss sich immer folgende grundsätzliche Überlegungen machen:
- Bin ich fähig, diese Arbeit sicher auszuführen, habe ich die nötige Ausrüstung und Ausbildung?
- Muss ich eine Fachkraft beiziehen oder die Arbeit einem Profi übergeben?
Wer holzen will, muss immer korrekt ausgerüstet sein. Zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für Waldarbeiten gehört ein signalfarbener Helm (mit Gehör- und Gesichtsschutz), Schnittschutzhosen, signalfarbenes Oberteil, festes Schuhwerk (mit stark profilierter Sohle und hohem Schaft, am besten Forstschuh mit Schnittschutz) und Handschuhe. Der Einsatz von Funkgeräten erleichtert die Kommunikation im Team.
Gefahren werden häufig nicht erkannt
Trockenheit, Krankheiten und Parasitenbefall führen dazu, dass in den Wäldern vermehrt absterbende und tote Bäume stehen. Diese Bäume können plötzlich und teilweise ohne äussere Einwirkungen umfallen oder Äste verlieren.
Es ist oft schwierig den Schaden zu erkennen, so wirken beispielsweise Eschen äusserlich häufig gesund, sind aber nicht mehr standfest (Eschentriebsterben und dessen Folgen). Die Eigenschaften des Holzes ändern sich mit dem Fortschritt des Zersetzungsprozesses. Die Holzernte ist schon unter «normalen» Umständen eine gefährliche Arbeit – Totholz bedeutet noch ein zusätzliches Unfallrisiko.
Kleidung mit Signalfarben sind ein weiteres wichtiges Sicherheitselement.
zvg
Pressemeldungen im Zusammenhang mit Unfällen bei Holzerntearbeiten wie «Dürrer Ast löste sich beim Fällen des Nachbarbaums», «Trockener Baum brach beim Fällen in zwei Teile», «abgestorbene Föhre durch Rotor-Abwind des Hubschraubers zu Fall gebracht» zeigen die Unberechenbarkeit von Totholz. Die erwähnten Meldungen sind auch Indiz, dass die Gefahren häufig unterschätzt werden. Holzerntearbeiten in Beständen mit Totholz sind daher durch entsprechend ausgebildetes Personal auszuführen.
Situationen richtig einschätzen
Bereits beim Anzeichnen muss die Gefährdung durch Totholz beurteilt werden. Tote Bäume sollten deutlich als Gefahr markiert werden, sodass diese vom Personal auch als solches erkannt werden. Es empfiehlt sich, die Planung der Holzerntearbeiten durch den zuständigen Revierförster/die zuständige Revierförsterin oder durch eine Forstunternehmung begleiten zu lassen.
Unmittelbar vor Beginn der Fällarbeiten müssen die angezeichneten Bäume sowie deren Umgebung nochmals sorgfältig beurteilt werden. Dürre Bäume sowie abgestorbene Kronenteile und Äste sind hier zwingend in die Beurteilung einzubeziehen. Insbesondere ist ein sicherer Rückzugsort festzulegen, der nach dem Fällschnitt rasch und hindernisfrei aufgesucht werden kann.
Keine Fällarbeiten ohne geeignete Fällhilfen
Das Wichtigste zum Voraus: Auf den Einsatz von mechanischen Keilen (Keil und Spalthammer oder - axt) ist bei der Fällung von Totholz zu verzichten! Durch die Erschütterungen können Kronenteile sowie Äste brechen und gefährden dadurch das Personal. Ebenso sollten hydraulische Fällhilfen nicht eingesetzt werden, da die grossen Hubkräfte zum Ausreissen des Bandes führen können. Eine Ausnahme sind fernbediente Fällhilfen, diese erlauben ein sicheres Arbeiten unter Einhaltung der Sicherheitsdistanz.
Mit einer Seilwinde oder einem fernbedienbaren Fällkeil können Bäume aus sicherer Distanz zu Fall gebracht werden, dadurch bleibt das Personal dem Gefahrenbereich fern und das Risiko eines schweren Arbeitsunfalls kann erheblich gesenkt werden. Der Seilwindeneinsatz im Totholz birgt zusätzliche Gefahren – schon das Vorspannen kann den Baum so erschüttern, dass er vorzeitig bricht. Das Fällen von Totholz aus Distanz mit der Seilwinde darf deshalb nur von Personen mit entsprechender Ausbildung erfolgen.
Stehendes Totholz darf nicht bestiegen werden und es dürfen auch keine Leitern eingesetzt werden. Das Windenseil kann mit einer Teleskopstange sicher angebracht werden.
Spezielle Ausbildung erforderlich
Wer Totholz fällen will, braucht zwingend eine entsprechende Ausbildung. WaldSchweiz bietet dazu den eintägigen Weiterbildungskurs «Sicheres Fällen im Totholz» an. Falls keine spezifische Ausbildung vorhanden ist, sollen diese Arbeiten Profis überlassen werden.
Für Personen, welche Holzerntearbeiten im Wald in einem Auftragsverhältnis ausführen, ist das Absolvieren von einem vom Bund anerkannten Holzerntekurs (mind. 10 Tage) obligatorisch. Nähere Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in Ihrem Kanton erhalten Sie von den forstlichen Ausbildungsverantwortlichen oder unter: www.holzerkurse.ch.
* Dieser Artikel wurde von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) verfasst