/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Trächtige Tiere nicht schlachten

Eine Arbeitsgruppe hat eine Fachinformation verfasst, die das Schlachten von Rindern in trächtigem Zustand verhindern soll. In diesem Papier sind Massnahmen und Verantwortungsbereiche definiert. Die Angabe zum Trächtigkeitsstatus ist ab dem 1. Februar 2017 obligatorisch.

 

 

Eine Arbeitsgruppe hat eine Fachinformation verfasst, die das Schlachten von Rindern in trächtigem Zustand verhindern soll. In diesem Papier sind Massnahmen und Verantwortungsbereiche definiert. Die Angabe zum Trächtigkeitsstatus ist ab dem 1. Februar 2017 obligatorisch.

Wenn Rinder in trächtigem Zustand geschlachtet werden, führt das zu einer kontroversen Diskussion. In Ausnahmefällen –  bei Krankheits- und Notschlachtungen – bleibt nichts Anderes übrig, als ein trächtiges Tier zu schlachten. Das soll auch weiter möglich sein. Doch gelangen auch trächtige Tiere auf die Schlachtbank, die nicht in Ausnahmesituationen stehen.

Primäre Verantwortung beim Tierhalter

Eine vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen durchgeführte Befragung hat ergeben, dass lediglich 30 Prozent der Tierhalter vor dem Verkauf ihre Rinder auf Trächtigkeit untersuchen. Gründe, dass Tiere trotz Schwangerschaft zur Schlachtung gelangen, sind fehlende oder unklare Trächtigkeitsdiagnosen, falsch diagnostizierte Fruchtbarkeitsprobleme, unkontrollierte Natursprünge oder Zwischenhandel mit mangelhafter Information an die neuen Tierbesitzer.

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Branchenorganisation Fleisch «Proviande» Fachinformation verfasst. Ziel ist es, dass keine trächtigen Tiere geschlachtet werden. Die primäre Verantwortung zum Schutz dieser Tiere und deren Föten liegt beim Tierhalter. «Es gehört zu einem guten Herdenmanagement resp. zu einer einwandfreien Herstellungspraxis, dass die Tierhalter und alle weiteren an der Wertschöpfungskette beteiligten Personen über die Trächtigkeit und das Trächtigkeitsstadium aller Tiere, für die sie die Verantwortung tragen, informiert sind», heisst es weiter in der Fachinformation.

Obligatorischen Deklaration

Wird ein Tier verstellt, sind Informationen zum Trächtigkeitsstatus weiterzugeben. Auf dem Begleitdokument ist eine Angabe für folgende Tiere zwingend:

- Bei Rindern ab dem Alter von 18 Monaten
- Bei Kühen ab 5 Monaten nach der letzten Abkalbedatum

Im Zweifelsfall muss der Tierhalter vor dem Verstellen der Tiere eine Trächtigkeitsuntersuchung durchführen lassen. Die Untersuchung auf Trächtigkeit kann durch den Tierarzt rektal durch Abtasten der Gebärmutter oder mittels Ultraschall durchgeführt werden, heisst es in der Information. Wird ein trächtiges Tier geschlachtet, wird dies dokumentiert und ausgewiesen. Der Lieferant bzw. Tierhalter wird informiert.

Muss ein trächtiges Tier notgeschlachtet werden, muss wie bei allen Krank- und Notschlachtungen Punkt 5 (Bestätigung über Medikamenteneinsatz und Tiergesundheit) auf dem Begleitdokument vollständig ausgefüllt werden.

Das Dokument "Fachinformation zur Vermeidung des Schlachtens von trächtigen Tieren" finden Sie hier

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr an die Olma?

    • Ja:
      36.62%
    • Nein:
      52.11%
    • Weiss noch nicht:
      11.27%

    Teilnehmer insgesamt: 284

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?