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Tränker: Gewichtslimiten-Anpassung

Zum Jahresbeginn wurde die untere Gewichtslimite bei den Tränkern von 65 auf 70 kg angehoben. Die knappe Gewichtsspanne von 70 bis 75 kg erwies sich gemäss des Schweizer Viehhändler Verbandes (SVV) jedoch als nicht umsetzbar.

 

 

Zum Jahresbeginn wurde die untere Gewichtslimite bei den Tränkern von 65 auf 70 kg angehoben. Die knappe Gewichtsspanne von 70 bis 75 kg erwies sich gemäss des Schweizer Viehhändler Verbandes (SVV) jedoch als nicht umsetzbar.

Da die Kälbermäster beschlossen haben die obere Gewichtslimite auf 80 Kilogramm anzuheben, hat der Viehhandel mit grosser Einigkeit den Entschluss gefasst, diese Gewichtserhöhung zu unterstützen.

Der Verband teilt mit, dass die obere Gewichtslimite bei den Tränkern auf 80 kg angehoben werde und die Handelsusanz für Tränker neu 70 bis 80 kg betrage.

«Der SVV und die Integratoren der Kälbermast sind überzeugt, dass dieser Entscheid langfristig der richtige ist, dass mit dieser Gewichtsanpassung die Robustheit und somit die Tiergesundheit der gehandelten Tränker verbessert werden kann und dass auch die Mäster von den gesünderen Tränkern profitieren werden», schreibt der SVV im Communiqué. 

Neu gelten ab dem 17. Februar 2020 somit folgende Handelsusanzen:

Mindestalter: 21 Tag
Idealgewicht: 70 bis 80 kg Lebendgewicht LG Basispreis Wochenpreistabelle Tränkekälber
Altersabzug: ab 56 Tage 50 Rappen/kg LG
Gewichtsabzug: 65 bis 70 Kg LG 50 Rappen/kg LG  Unter 65 kg 1.- Franken/kg LG

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