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Traktoren: Prüfungsintervall unverändert

Auto- und Motorradfahrer müssen ihr Fahrzeug künftig erst nach fünf statt wie heute nach vier Jahren erstmals prüfen lassen. Spätestens bis zum sechsten Jahr muss die Prüfung durchgeführt sein. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar 2017.

 

 

Auto- und Motorradfahrer müssen ihr Fahrzeug künftig erst nach fünf statt wie heute nach vier Jahren erstmals prüfen lassen. Spätestens bis zum sechsten Jahr muss die Prüfung durchgeführt sein. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Februar 2017.

Mit der Änderung trage der Bundesrat dem technischen Fortschritt Rechnung, schreibt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in einer Mitteilung. Die Autos und Motorräder, die heute in Verkehr gebracht würden, wiesen einen markant höheren Standard auf. Fahrzeugmängel seien in deutlich weniger als einem Prozent der Fälle die massgebliche Unfallursache.

Keine Prüfpflicht für leichte Transportanhänger

Die zweite Prüfung von Autos und Motorrädern muss nach weiteren drei Jahren erfolgen, dann sind Prüfungen alle zwei Jahre vorgeschrieben. Für Kleinbusse, Lieferwagen und Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen steht die erste Prüfung nach vier Jahren und die zweite nach drei Jahren an. Dann sind ebenfalls Prüfungen alle zwei Jahre vorgeschrieben.

Gewerbliche Traktoren und Arbeitsmaschinen müssen erstmals nach fünf Jahren geprüft werden, anschliessend alle drei Jahre. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist eine Prüfung alle fünf Jahre vorgesehen. Damit ergeben sich bei landwirtschaftlichen Traktoren keine Änderungen. Leichte Transportanhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 Kilogramm werden von der periodischen Nachprüfpflicht ganz befreit.

Auspuffklappensteuerungen verboten

Die Kantone müssen nun die nötigen Prüfkapazitäten bereitstellen oder die Kontrollen an private Prüfstellen auslagern. Damit sie dafür genug Zeit haben, treten die Änderungen erst in zwei Jahren in Kraft.

Eine weitere Änderung betrifft Motorräder: Ab 2017 kann die Zulassung von Motorrädern verboten werden, wenn diese mit Systemen ausgerüstet sind, die nur dazu dienen, mehr Lärm zu erzeugen. Es handelt sich um sogenannte Auspuffklappensteuerungen. Die Schweiz übernimmt hier EU-Vorschriften.

Erste Neuerungen ab April 2015

Im Nationalrat stand vor kurzem zur Diskussion, das Verbot auch für jene Motorräder einzuführen, die bereits in Verkehr sind. Der Rat lehnte den Vorstoss mit dieser Forderung jedoch ab.

Eine Neuerung wird bereits auf den 1. April 2015 in Kraft gesetzt. Sie betrifft die Erteilung von Kontrollschildern für Autohändler. Für die Anzahl Händlerschilder pro Betrieb wird neu auch die Zahl der verkauften leichten Motorwagen als Kriterium berücksichtigt. So könnten auch reine Autohändlerbetriebe mehrere Händlerschilder beziehen und mehreren Kaufinteressenten ein Fahrzeug für Probefahrten überlassen, schreibt das ASTRA.

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