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Transparenz in TVD ist auf gutem Weg

Nationalrat Marcel Dettling, Präsident des Schweizerischen Kälbermästerverbandes, forderte im Jahr 2021 in einer Motion mit dem Titel «Transparenz in der Tierverkehrsdatenbank (TVD)», dass die Schlachtgewichte den zwei letzten Haltern der Tiere in der TVD wieder zugänglich gemacht werden, wie dies bis zu einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 der Fall gewesen war. 

Dettling argumentiert damit, dass es für die Tierzüchter und Tierhalter wichtig sei, die Schlachtgewichte zu kennen, um effizient und marktkonform zu züchten. Auch die Zuchtverbände seien bräuchten die Daten. Der Nationalrat stimmte der Motion am 13. Juni 2023 zu.

Am 11. März 2024 kam sie nun in den Ständerat. Dort wurde eine vom Bundesrat vorgeschlagene Textänderung der Motion einstimmig angenommen. Die Änderung besagt, dass dies neben Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden auch für Schweine gelten soll, dass nur die dreissig grössten Schlachtbetriebe dies melden müssen und dass die Halterdaten allen früheren Haltern zugänglich gemacht werden. Das Geschäft geht nun wieder an den Nationalrat. 

Gericht stoppte Veröffentlichung

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 wurde die Bekanntgabe der Schlachtgewichte aufgrund einer fehlenden Gesetzesgrundlage aus Datenschutzgründen aufgehoben. «Dies, obwohl genau diese Daten früher einsehbar waren und auch weiterhin von den Schlachthöfen erfasst und in die Datenbank eingegeben werden», sagte Marcel Dettling im Nationalrat.

Mit seiner Motion «Transparenz in der Tierverkehrsdatenbank»  will er den aktuellen Status ändern. Er nennt mehrere Gründe, weshalb die Veröffentlichung des Schlachtgewichts wichtig ist:

-        In der Tierzuchtstrategie 2030 des Bundes seien neben den ökologischen und sozialen Leitlinien für die nachhaltige Nutztierhaltung auch die wirtschaftlichen Aspekte gleichwertig aufgeführt. «Dazu gehören effiziente und wirtschaftliche Tiere, die marktgerechte Produkte liefern», so Dettling. Die Zuchtorganisationen und Genetikanbieter bräuchten deshalb entsprechende Daten.

-        Produzenten müssten Masttiere liefern, die genaue Vorgaben zu erfüllen hätte, schreibt Dettling. «Weichen die Tiere von den Vorgaben zu stark ab, wird der Produzent mit Abzügen bestraft», heisst es weiter. Für eine marktkonforme und möglichst einwandfreie Qualität seiner Masttiere sei der Produzent auf Schlachtdaten wie das Schlachtgewicht angewiesen.

-        Neben der CH-TAX-Einstufung sei das Schlachtgewicht nötig, um die Handelsusanzen korrekt anzuwenden. «Sowohl die Mäster als auch die Züchter der Tiere sind für ihre Entscheidungen auf diese Daten inklusive Schlachtgewicht angewiesen, um züchterische Entscheidungen zu treffen», so Dettling.

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