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Trinkwasserinitiative: Das Wichtigste in Kürze

sda |

 

Am 13. Juni entscheiden Volk und Stände über die Trinkwasserinitiative. Eine Übersicht mit den wichtigsten Fakten:

 

AUSGANGSLAGE

 

Messungen des Bundes zeigen, dass das Trinkwasser vielerorts in der Schweiz durch Pflanzenschutzmittelrückstände belastet ist. Die Schadstoffe gelangen unter anderen durch die Landwirtschaftsproduktion in Böden und Gewässer. Auch die Belastungen durch Nitrat, Ammoniak und Antibiotika führen zu Problemen für Mensch, Tier und Umwelt.

 

Jährlich subventioniert der Bund die Landwirtschaft mit Direktzahlungen im Umfang von 3,5 Milliarden Franken. Damit werden gemeinwirtschaftliche Leistungen abgegolten, die die Landwirtschaft nach Artikel 104 der Bundesverfassung erbringen soll. Dazu gehören die Versorgungssicherheit, die Pflege der Kulturlandschaft, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Wer besonders naturnah-, umwelt- und tierfreundlich produziert, erhält mehr Geld.

 

DAS WILL DIE INITIATIVE

 

Die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotikaeinsatz» fordert, dass die Direktzahlungen an die Landwirtschaft künftig nur für Bewirtschaftungsweisen ausgerichtet werden, welche die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden und das Trinkwasser nicht verschmutzen.

 

Artikel 104 der Bundesverfassung soll ergänzt werden, sodass Landwirtschaftsbetriebe von Direktzahlungen ausgeschlossen würden, die Antibiotika in der Tierhaltung prophylaktisch einsetzen oder deren Produktionssystem einen regelmässigen Einsatz von Antibiotika nötig macht. Der Bund müsste den Vollzug der Vorschriften überwachen. Für die Umsetzung hätte die Politik acht Jahre Zeit.

 

DIE BEFÜRWORTER

 

Hinter der Initiative steht der Verein «Sauberes Wasser für alle». Zu den Unterstützerinnen und Unterstützern gehören verschiedene parteiunabhängige Wissenschaftlerinnen, Biobauern sowie Umwelt- und Naturorganisationen wie der Schweizerische Fischerei-Verband, Greenpeace oder Pro Natura. Im Parlament stimmten SP, Grüne und GLP mehrheitlich für die Initiative.

 

Die Befürworter argumentieren, dass die seit über zwanzig Jahren geltenden Umweltziele der Landwirtschaft endlich erreicht werden sollten. Die Umlenkung der Direktzahlungen wird es den Landwirtinnen laut Initianten ermöglichen, im Einklang mit den natürlichen Lebensgrundlagen wirtschaftlich erfolgreich zu produzieren. Zudem würde die Initiative die Auslandsabhängigkeit der Schweizer Lebensmittelproduktion wesentlich reduzieren.

 

DIE GEGNER

 

Der Bundesrat und eine bürgerliche Mehrheit im Parlament lehnen die Trinkwasserinitiative ab. Stärkster Gegenspieler der Initianten ist der Schweizer Bauernverband (SBV). Zwar sei das Grundanliegen der Initianten berechtigt, halten die meisten Gegner fest. Die vorgesehene Verfassungsänderung gehe aber viel zu weit.

 

Wenn die Volksinitiative angenommen würde, gäbe es aus Sicht des Nein-Komitees künftig weniger einheimische Produktion, mehr Importe, höhere Lebensmittelpreise, mehr Food Waste sowie einen Verlust von Arbeitsplätzen und der Wertschöpfung.

 

Mit der eben von Parlament verabschiedeten Vorlage zur Reduktion des Pestizideinsatzes werde das Grundziel der Initianten erreicht, argumentieren die Gegner weiter. Vorgeschrieben wird neu etwa, dass die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Flüsse und Seen, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser bis 2027 um die Hälfte reduziert werden sollen.

Kommentare (7)

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  • Dominik Rieder | 16.04.2021
    Infolge "Inkompetenz" als Konsument bin ich mit dem Thema überfordert.

    Ich hätte gerne gesunde Lebensmittel und bin bereit mehr zu bezahlen. Aber nur, wenn das Geld auch beim Produzenten (Bauern) landet und nicht bei den Multi-Abzockern Migros/Coop.

    Wo könnte ich mich schlau machen?
  • denker | 23.03.2021
    was geschieht mit deklasirtem brotgetreide muss dieses dan vernichtet werden?
  • Gusti | 22.03.2021
    Die Pestizid-initiative würde auch dieses Problem regeln...
  • Gusti | 22.03.2021
    Absolut legal.
  • Gusti | 22.03.2021
    Der vorsorgliche, antipiotische Medikamenteneinsatz wird leider auch in der schweizer Landwirtschaft immer noch standartisiert praktiziert. Z.B. Kalber- oder Grossviehmast. Natürlich mit ärztlichem Gutachten.
  • Gesunder Menschenverstand | 22.03.2021
    Bei der Ausgangslage wurde vergessen:
    Prophilaktischer Antibiotikaeinsatz ist in der Schweiz schon lange verboten.
    Hormone von der Antibaybipille sind nachweislich im Wasser vorhanden, spielt keine Rolle.
    10 % der Spritzmittel werden von Hobbygärtner verbraucht, sicher pro Fläche 10000 mal grössere Mengen als in der Landwirtschaft, spielt keine Rolle.
    SBB verspritzt 1000 sende Tonnen Mittel auf die Gleise, spielt keine Rolle.
    Diese TWI ist eine Mogelpackung!
    • em Joggeli si brüetsch | 22.03.2021
      wie ist das genau bei den Trockenstellern für Milchkühe?

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