Der Wassermangel setzt den Alpen im Wallis derart zu, dass die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) wiederholt von Bauern um Hilfe gebeten wurde.
Die DLW orientierte nun in einem Spezial-Newsletter über die Vorgehensweise, und schreibt «Wenn ein Alpbewirtschafter nicht in der Lage ist, einen Wassermangel zu beheben, muss er bei der zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Hilfe stellen.» Diese wiederum müsse die Anfrage nach entsprechender Analyse an das Amt für zivile Sicherheit und Militär weiterleiten.
Hubschrauber-Transporte durch die Armee seien jedoch nur in Ausnahmesituationen möglich, wenn keine der privaten Fluggesellschaften im Kanton in der Lage sei, die Nachfrage zu befriedigen. Ausserdem könne eine mögliche Wasserversorgung nur einmal zur kurzfristigen Überbrückung einer Notsituation stattfinden.
Ab sofort erlaubt der Kanton extensiv oder wenig intensiv genutzte Wiesen, angrenzende Pufferstreifen von Hecken sowie Uferwiesen für die Beweidung vor dem 1. September zu nutzen. Für Sömmerungsbetriebe sei es ab sofort erlaubt, die Tiere mit Heu zu versorgen, um den «durch schlechten Graswuchs verursachten Mangel» zu beheben und einen vorzeitigen Alpabzug zu vermeiden.