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Trockenheit: Ausnahmen für Berner Bauern

mgt/blu |

 

Infolge der Trockenheit kann der Kanton Bern auf Kürzungen der Beiträge verzichten, wenn die Anforderungen des ÖLN und der Direktzahlungsarten aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden können. Dies betrifft z.B. die Suisse-Bilanz, GMF, RAUS und die Sömmerung 2022 mit vorzeitigem Alpabtrieb. 

 

Zusätzlich kann auch das frühere Weiden von extensiven Wiesen (EXWI) und wenig intensiv genutzten Wiesen (WIGW) zugelassen werden. Solche Ereignisse müssen dem Kanton via kostenloses Gesuch angemeldet werden. Dazu ist die Einreichung eines Formulars mit der Unterschrift der zuständigen Erhebungsstelle nötig.

 

Die anhaltende Trockenheit führt zu tieferen Erträgen und Futtermangel. Nach Art. 106 der Direktzahlungsverordnung kann der Kanton auf Kürzungen der Beiträge verzichten, wenn die Anforderungen des ÖLN und der Direktzahlungsarten aufgrund höherer Gewalt nicht eingehalten werden können. Im Kanton Bern gelten für das Jahr 2022 folgende Ausnahmeregelungen.

 

Suisse-Bilanz

 

  • Alle im Kalenderjahr 2022 getätigten Grundfutterzu- und verkäufe (auch ausserordentliche) müssen in der Suisse- Bilanz 2022 im Sinne der Transparenz mengenmässig und unterteilt nach Futterart erfasst werden (Erfassung in Suisse-Bilanz Formular B).
  • Körnermais, der aufgrund des Futtermangels als Silomais (für eigene Zwecke oder zum Verkauf an Dritte) genutzt wurde, ist in der Suisse-Bilanz 2022 als Silomais zu erfassen.
  • Da die Punkte 1 und 2 zu tieferen, eigenen Grundfuttererträgen in der Suisse- Bilanz 2022 führen und dadurch der Nährstoffbedarf pro Hektar düngbare Fläche kleiner wird, darf in der Suisse- Bilanz 2022, im Sinne einer ausserordentlichen Korrektur, ein fiktiver Grundfutterverkauf aufgrund der Trockenheit (Formular B) eingesetzt werden.
  • Der fiktive Grundfutterverkauf aufgrund der Trockenheit (Formular B) darf maximal so hoch sein, dass die Erträge der einzelnen Wiesentypen (Zwischenfutter, extensive Wiesen, wenig intensive Wiesen, mittelintensive Wiesen, intensive Natur- und Kunstwiesen), des Silomaises und der Futterrüben höchstens gleich hoch sind wie der Durchschnitt der jeweiligen Erträge in den Suisse- Bilanzen der Jahre 2019 bis 2021. Der fiktive Grundfutterverkauf ist im Formular B der Suisse Bilanz als separate Zahl einzufügen und zu bezeichnen als «Fiktiver Grundfutterverkauf aufgrund der Trockenheit 2022»

 

GMF-Futterbilanz

 

Auch für GMF kann wegen Futtermangel infolge Dürre von den betroffenen Bewirtschaftern anderes Grundfutter als Wiese- und Weidefutter über dem vorgegebenen Maximum angerechnet werden:

 

  • Die GMF-Futterbilanz muss mit der Grundfutterproduktion in der Suisse Bilanz (Formular B) übereinstimmen (gleiche Zu- und Wegfuhren; gleich grosser fiktiver Grundfutterverkauf).
  • Das fehlende Wiesen- und Weidefutter darf im GMF-Programm auch durch andere Grundfutter ersetzt werden (z. B. durch Silomais, Kartoffeln, Zuckerrübenschnitzel, etc.). Der Mindestanteil Wiesenfutter von 75 % im Talgebiet (bzw. 85 % im Berggebiet) muss dabei nicht eingehalten werden.
  • Der Kraftfutteranteil darf unverändert im Maximum 10 % der Futterration betragen.

 

Die Kontrollstellen überprüfen die GMF-Futterbilanzen 2022 normal im Jahr 2023. Bei Betrieben, welche eine Ausnahmesituation wegen Trockenheit beim GMF 2022 geltend machen, wird nebst der GMF-Futterbilanz 2022 zwingend auch die GMF-Futterbilanz 2021 (sofern der Betrieb im Jahr 2021 für GMF bereits angemeldet war) oder die GMF-Futterbilanz 2023 kontrolliert (erst im 2024). Bei diesen Betrieben ist entweder die GMF-Futterbilanz 2021 oder die GMF-Futterbilanz 2023 massgebend bezüglich der Erfüllung der GMF-Anforderungen.

 

Raus

 

Der Auslauf auf die Weide kann durch Auslauf in den Laufhof ersetzt werden. Insgesamt müssen jedoch weiterhin die mindestens 26 Tage pro Monat Auslauf erfüllt sein. Die Tage im Laufhof müssen im Auslaufjournal eingetragen und mit «Futtermangel auf der Weide» begründet werden. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende September 2022 und wird je nach Witterungsverlauf dann wieder neu beurteilt.

 

 

Sömmerung: vorzeitiger Alpabtrieb

 

Die Trockenheit zeigt sich auch im Sömmerungsgebiet. Wird der Mindesttierbesatz aufgrund des Futtermangels nicht erreicht, kann beim Kanton «höhere Gewalt» geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Alp in den letzten Jahren regelmässig zwischen 90 und 110% bestossen wurde und in der aktuellen Alpsaison mit einem vergleichbaren Tierbestand geplant und begonnen wurde. Für «höhere Gewalt» im Sömmerungsgebiet ist eine Meldung notwendig. Die Mitteilung kann anlässlich der Sömmerungserhebung 2022 mit dem Formular oder direkt im GELAN elektronisch als Journaleintrag erfasst werden. Im Journal können auch Formulare hochgeladen werden.

 

Beweidung von BFF-Flächen

 

Das vorzeitige Beweiden aufgrund der extremen Trockenheit von extensiv genutzten Wiesen (EXWI) und wenig intensiv genutzten Wiesen (WIGM) kann auf Gesuch hin erlaubt werden. Falls die EXWI oder WIGW sich auf einer Naturschutzfläche befindet (mit Naturschutzvertrag) müssen die Bewirtschaftenden direkt mit der Abteilung Naturförderung Kontakt aufnehmen. Ansonsten ist ein Gesuchsformular bei der Abteilung Direktzahlungen einzureichen. -> Gesuchsformular vorzeitige Beweidung

 

Ein frühzeitiger Schnitt bzw. eine Verkürzung des Schnittintervalls ist bei vernetzten BFF (Flex-Variante) nicht möglich.

Kommentare (7)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Aaremiuchgigu | 07.08.2022
    Bei mir wächst momentan auf der Nachtweide nicht mehr als auf der Tagweide und auf der Ökoweide schon garnix mehr , ich will nur sagen das die Schlaumeier in den Büros vielleicht die Klimaanlagen etwas zurückdrehen sollten bevor ihnen das Hirn noch einfriert !
  • Fufu | 06.08.2022
    Bei 35 Grad am Tag gibt es noch die Nachtweide.
    Und wenn es im Sommer schon zuwenig Futter hat sollte man den Viehbestand jetzt reduzieren nicht erst auf den Winter.
    Und die Swiss Bilanz ist so oder so nur noch ein wertloses Papier.
  • Aaremiuchgigu | 06.08.2022
    da sind meine Kühe aber froh dürfen sie jetzt die Oekofläche fressen und müssen bei 35 Grad nicht mehr RAUS .
  • Meier Hans | 05.08.2022
    Die Verwaltung ist trotz hitze in hochform.... seid Ihr eigentlich krank??? Und das alles mit Steuergelder, gut kommen schon bald andere Zeiten!
    • Verbraucher | 06.08.2022
      Herr Meier,

      an was für Zeiten denken Sie da?
      • Balthasar | 06.08.2022
        Der Stein unter dem sie leben muss ein Berg sein
      • Daneli | 07.08.2022
        Nur Geduld. Das erfährt ihr dann schon durch die Hintertür. Mit den Bauern hat man es auch gemacht. Nun läuft's mal anders rum.

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