Zwar regnets es immer wieder. Doch nicht genug. In den sieben Regionen wurde die Gefahrenstufe für Trockenheit von 2 auf 3 «erhebliche Gefahr» erhöht.
Befüllen von Tränke erlaubt
Zahlreiche Gewässer führen zu wenig Wasser. Die Wassertemperaturen erreichten in manchen Flüssen und Bächen aufgrund der tiefen Pegel bereits Werte, die für Wasserlebewesen lebensbedrohlich sind, warnt der Kanton St. Gallen. Mit einer Allgemeinverfügung untersagt das Amt für Wasser und Energie in den Regionen St. Gallen-Rorschach, Rheintal, Linthgebiet, Unter- und Obertoggenburg, Neckertal und Fürstenland seit Samstag, 15. Juli 2023, Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf.
Konkret heisst das, dass Wasserentnahmen ohne Bewilligung, die sonst bis zu 50 Liter pro Minute zulässig sind, sofern für das Gewässer keine negativen Auswirkungen entstehen, verboten sind. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt. An der Entnahmestelle darf das Wasser nicht aufgestaut werden. «Das Verbot gilt für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer, wie Weiher und Teiche, mit den unten aufgeführten Ausnahmen», schreibt das Amt.
Ausweitung des Verbots möglich
Der Kanton ruft weiter in Erinnerung, dass Wasserentnahmen, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, ohne Bewilligung nicht erlaubt sind und werden zur Anzeige gebracht. Für die Kontrolle der Massnahmen sind die Gemeinden verantwortlich.
Je nach Entwicklung der Niederschlagssituation können die Einschränkungen auf weitere Regionen ausgeweitet oder auch bewilligte Entnahmen eingeschränkt werden. Die betroffenen Personen würden in diesem Fall schriftlich informiert, so der Kanton weiter.
Die Lage werde sich erst entspannen, wenn flächiger und langanhaltender Regen falle. Dies ist jedoch in nächster Zeit nicht zu erwarten. «Starke, aber kurze Niederschläge, wie in den letzten Tagen, mindern die Auswirkungen der Trockenheit nur vorübergehend», stellt der Kanton klar.
Um Wasser zu sparen, soll bewässert werden, wenn die Verdunstung gering ist: bei starker Bewölkung, in den Morgenstunden oder während der Nacht.
Aus diesen Gewässern darf weiterhin bezogen werden:
– Bodensee
– Zürich-Obersee
– Alpenrhein
– Alter Rhein bei Diepoldsau
– Rheintaler Binnenkanal
– Linthkanal
– Thur bis Wattwil


