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Trotz Pferdefleischskandal - Ständerat will keine strengere Deklarationspflicht

Der Nationalrat hatte unter dem Eindruck des Skandals um Lasagne mit nicht deklariertem Pferdefleisch beschlossen, die Deklarationsregeln zu verschärfen. Geht es nach seinem Willen, sollen die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen.

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Der Nationalrat hatte unter dem Eindruck des Skandals um Lasagne mit nicht deklariertem Pferdefleisch beschlossen, die Deklarationsregeln zu verschärfen. Geht es nach seinem Willen, sollen die Lebensmittelhersteller die Herkunft jedes Rohstoffes angeben müssen.

Der Ständerat sprach sich nun mit 28 zu 14 Stimmen dagegen aus.  Die Mehrheit befand, diese Regelung wäre völlig übertrieben. Das  Augenmass dürfe nicht verloren gehen, sagte Christine Egerszegi  (FDP/AG). Als Paradebeispiel diente das Birchermüesli: Mit der  Lösung des Nationalrates müsste die Herkunft sämtlicher Nüsse,  Beeren und Flocken deklariert werden. Dies sei nicht umsetzbar,  befand auch Bundesrat Berset.

Nur bei Hauptrohstoffen

Geht es nach dem Willen des Ständerates, muss die Herkunft von  Rohstoffen nur dann auf der Etikette angegeben werden, wenn der  Bundesrat dies vorschreibt. Heute müssen bei vorverpackten  Lebensmitteln das Produktionsland und die Zutaten deklariert  werden. 

Die Herkunft eines Rohstoffs muss nur dann deklariert werden,  wenn dieser mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmacht und eine  Täuschung vorliegen könnte - zum Beispiel bei Bündnerfleisch mit  Fleisch aus Argentinien. Für die strengere Version des  Nationalrates plädierte Pascale Bruderer (SP/AG). Um Betrug  verhindern zu können, brauche es griffige Vorschriften,  argumentierte sie. Die Mehrheit überzeugte dies jedoch nicht.

Gegen Werbebeschränkungen

Die Bundesratsversion setzt sich im Ständerat auch beim Wasser  durch: Dusch- und Badewasser in öffentlichen Anlagen soll in der  ganzen Schweiz einheitliche Qualitätsanforderungen erfüllen. Dabei  geht es insbesondere um die Verschmutzung durch Legionellen. Der  Nationalrat hatte die Bestimmung aus dem Gesetz gestrichen.

Der Ständerat strich seinerseits eine Passage zu  Werbebeschränkungen aus dem Gesetz, die der Nationalrat eingefügt  hatte. Die kleine Kammer sprach sich mit 20 zu 19 Stimmen dagegen  aus, dass der Bundesrat die Werbung für Lebensmittel an Kinder  einschränken kann, sofern die Lebensmittel spezifische Kriterien  bezüglich Ernährungsempfehlungen nicht erfüllen.

Eingefügt hat Ständerat dafür einen zusätzlichen Artikel, der  Tierversuche betrifft. Demnach kann der Bundesrat zur Einhaltung  des Lebensmittelgesetzes das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel  einschränken oder verbieten, wenn die Mittel deren Bestandteile mit  Tierversuchen getestet worden sind. Die Ergebnisse von Lebenskontrollen in Restaurants  sollen nach dem Willen des Ständerates geheim bleiben. Der Rat hat  am Dienstag bei der Beratung des Lebensmittelgesetzes Regeln für  mehr Transparenz abgelehnt. Mit 24 zu 18 Stimmen sprach sich der Ständerat dafür aus, die  fraglichen Passagen aus dem Gesetz zu streichen. Setzt er sich  durch, bleiben die Resultate von Lebensmittelkontrollen geheim,  sofern die Kantone nichts anderes entscheiden.

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