
Erneut muss Tschechien zu Unrecht an landwirtschaftliche Grossbetriebe gezahlte Beihilfen zurückfordern.
Neo98
Im konkreten Fall geht es um nationale Beihilfen, die ab 2018 für Versicherungsprämien grosser Agrarunternehmen ausgereicht wurden. Diese seien mit der damals gültigen Agrarrahmenregelung der Europäischen Union von 2014 unvereinbar gewesen, so die Kommission nach rund vierjähriger Prüfung.
Als KMU eingestuft
Den offiziellen Angaben zufolge wurden einige grosse Agrarunternehmen von den tschechischen Behörden fälschlicherweise als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eingestuft. Die Beihilfe sollte Ackerbau- und Viehzuchtbetriebe dabei unterstützen, sich gegen Naturkatastrophen und widrige Witterungsverhältnisse zu versichern.
Der von Prag gewährte Beihilfeumfang hängt unter anderem von der Art der Kultur ab. Laut einem Brief der EU-Kommission an die tschechische Regierung aus dem Jahr 2021 wurden zwischen 35 und 65 Prozent der nachgewiesenen Kosten für die Versicherung von Sonderkulturen für das betreffende Jahr gewährt. Für andere Kulturpflanzen – darunter Zuckerrüben und Kartoffeln – soll sich die Beihilfeintensität sich zwischen 10 und 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten für die Versicherung im entsprechenden Jahr belaufen haben.
Altlasten aus der Babiš-Zeit
Bereits vor etwas mehr als einem Jahr hatte die Europäische Kommission die Prager Regierung aufgefordert, staatliche Investitionsbeihilfen für Großbetriebe wieder einzusammeln. Auch hier wurden eigentlich für KMU bereitgestellte Regelungsrahmen fälschlicherweise auf Grossbetriebe angewandt.
In beiden Fällen geht es um Gesetze, die 2018 unter der damaligen Regierung von Premierminister Andrej Babiš beschlossen worden waren. Bis zu seiner Abwahl 2021 hatte es zunehmend Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen den tschechischen Rechtspopulisten gegeben. Unter anderem aus dem Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments wurde moniert, dass die von Babiš gegründete Agrarholding Agrofert Nutzniesser vieler staatlicher Beihilfen sei.

