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TTIP vor dem Scheitern?

Im agrarpolitischen Verhandlungskapitel für eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) gibt es zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten nach wie vor erhebliche Meinungsunterschiede.

 

 

Im agrarpolitischen Verhandlungskapitel für eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) gibt es zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten nach wie vor erhebliche Meinungsunterschiede.

 Konkrete Verhandlungen über sensible Produkte wie der transatlantische Handel mit Rindfleisch oder Waren mit geografischer Herkunftsangabe - etwa „Champagner“ und „Parmaschinken“ - hätten aber noch gar nicht begonnen, sagte der EU-Verhandlungsführer Ignacio Garcia Bercero am Montag vergangener Woche in Brüssel. Europa halte unbeirrt am Vorsorgeprinzip und seinen Gesundheits- und Umweltstandards fest, betonte Bercero im Hinblick auf die von Greenpeace im Internet veröffentlichten, vertraulichen und offenbar älteren Verhandlungsdokumente und Behauptungen, die EU opfere zentrale Umwelt- und Gesundheitsstandards. „Kein EU-Handelsabkommen wird jemals zur Senkung unserer Standards beim Verbraucherschutz, der Lebensmittelsicherheit oder beim Umweltschutz führen“, versicherte EU-Handelskommissarin Cecila Malmström.

Das gleiche gelte für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), „die Art, wie wir Rindfleisch produzieren oder unsere Umwelt schützen“, stellte die Schwedin klar und verwies darauf, dass alle 28 EU-Länder der Kommission ein eindeutiges Verhandlungsmandat erteilt hätten, welches klare „rote Linien“ aufliste, die nicht verhandelbar seien.

Über Agrarkapitel noch gar nicht verhandelt

Bercero erklärte, dass die von Greenpeace unter der Adresse ttip-leaks.org ins Netz gestellten Texte unvollständig seien und nur Vorschläge und Positionen beider Seiten enthielten, jedoch keine Verhandlungsergebnisse. Agrarprodukte und Lebensmittel mit geografisch geschützter Angabe (g.g.A.) gehörten zu den 3 % der sensiblen Waren, über deren Handelsbedingungen noch gar nicht verhandelt worden sei, stellte der Verhandlungsführer klar. Bezüglich möglicher Vereinbarungen zum Rindfleischhandel verwies er auf das Wirtschaft- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA), das dafür Mengenbegrenzungen vorsieht. Fortschritte gibt es dem Vernehmen nach aber bei der geplanten Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses zur Agrarpolitik, in dem sich Kommissions- und Regierungsvertreter aus Washington mindestens einmal im Jahr treffen und Probleme im transatlantischen Agrarhandel erörtern sollen.

Derweil war in Kanada zuletzt in Kreisen von Politik und Wirtschaft schon klammheimliche Freude über ein mögliches Scheitern der TTIP und in der Folge eine Intensivierung der Handelsbeziehungen kanadischer Unternehmen mit EU-Partnern zu beobachten. Unterdessen hieß es am vergangenen Freitag in Brüssel, dass die Verhandlungsführer der TTIP-Gespräche unbeirrt von den lautstarken Protesten die Vorlage sogenannter konsolidierter Verhandlungstexte bei der 14. Gesprächsrunde planten, die vom 11. bis 15. Juli in Brüssel stattfinden solle.

Ohne TTIP drohen WTO-Klagen

In dem bekanntgewordenen Papier unterstreichen beide Parteien unter anderem, dass sie den Marktzugang für Agrarprodukte substantiell verbessern, Exportsubventionen reduzieren beziehungsweise gänzlich abschaffen und handelsverzerrende Unterstützungen substantiell abbauen wollen. Kaum vermittelbar sind in der EU aber die Forderungen Washingtons, transgene Pflanzen, hormonbehandeltes oder von geklonten Tieren stammendes Fleisch „schneller“ auf dem europäischen Markt zuzulassen sowie andere aus Sicht der USA „unnötige“ Lasten abzustellen.

„Wir werden keinerlei Abkommen zustimmen, das unser Verfahren zur Zulassung von GVO ändern würde“, hieß es vergangene Woche in der Kommission. Widerstände Brüssels und der Mitgliedstaaten im Handelsverkehr mit den genannten sensiblen Produkten sehen die USA allerdings als unzulässiges Handelshemmnis, als Verstoß gegen Grundsätze des freien Welthandels und damit als Klagegrund vor der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf. Nicht akzeptieren wolle Washington offenbar auch die aus EU-Sicht wichtigen geschützten geografischen Angaben (g.g.A.), hieß es in Brüssel.

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