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Tuberkulose: Für Jäger seit 1. August Meldepflicht

Seit dem 1. August 2014 sind Jäger und Wildhüter nach der Tierseuchengesetzgebung verpflichtet, verdächtige Veränderungen bei Wildtieren, die auf Tuberkulose hindeuten, einem amtlichen Tierarzt zu melden. Jäger und Wildhüter spielen somit eine entscheidende Rolle bei der Früherkennung beim Wild. Um die Krankheit beim Wild zu besser zu erkennen, wurde ein Handbuch verfasst.

 

 

Seit dem 1. August 2014 sind Jäger und Wildhüter nach der Tierseuchengesetzgebung verpflichtet, verdächtige Veränderungen bei Wildtieren, die auf Tuberkulose hindeuten, einem amtlichen Tierarzt zu melden. Jäger und Wildhüter spielen somit eine entscheidende Rolle bei der Früherkennung beim Wild. Um die Krankheit beim Wild zu besser zu erkennen, wurde ein Handbuch verfasst.

Durch das Melden können wirksame Massnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung zu verhindern, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Montag in einem Communiqué.

Zu hohe Wildtierdichte verhindern

Seit einigen Jahren tritt die Tuberkulose bei Rindern und Wildtieren in Europa wieder vermehrt auf. Auch die Schweiz war im vergangenen Jahr betroffen. Die Rinder steckte sich im österreichischen Bundesland Vorarlberg an. Teilweise infizierte Hirschpopulationen in benachbarten Regionen der Ostschweiz und des Fürstentum Liechtenstein stellen zudem ein hohes Ansteckungsrisiko sowohl für Wildtiere als auch für Nutztiere dar, betont das BLV.

Um die Krankheit unter Kontrolle zu behalten, haben auch Jäger und Wildhüter eine wichtige Funktion, denn Wildtiere kennen keine Landesgrenzen. Es sei deshalb jederzeit mit einer Ausbreitung der Krankheit zu rechnen, hebt das BLV hervor. Als effiziente Präventionsmassnahme zur Senkung des Ausbreitungsrisikos der Tuberkulose wird von der Behörde eine Verhinderung einer zu hohen Dichte von Rot- und Schwarzwild genannt. Auch die Vermeidung grösserer Ansammlungen von Wildtieren bei Futterkrippen wird vorgeschlagen.

Organe kontrollieren

Zum Start der Jagdsaison hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern ein Handbuch verfasst, das unter anderem aufzeigt, wie man Tuberkulose in Wildtierkörpern erkennen kann.

Wildfleisch kann bedenkenlos konsumiert und auf den Markt gebracht werden, sofern der Jäger bei der ordnungsgemäss durchgeführten Untersuchung des Wildtierkörpers und der inneren Organe keine sichtbare Veränderung festgestellt hat. Weisen der Wildtierkörper oder die Organe sichtbare Veränderungen auf, müssen sie von einem amtlichen Tierarzt kontrolliert werden, hält das BLV fest.

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