Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, müssen nicht mehr mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Beim Nachmarkieren von ausgewachsenen Ziegen kommt es nämlich häufig zu Entzündungen im Bereich der neu eingesetzten Ohrenmarke.
Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden müssen nicht mehr nachmarkiert werden. Sie dürfen lebenslänglich mit nur einer Ohrmarke in eine andere Tierhaltung verstellt werden. Grund dafür ist, dass es bei der Nachmarkierung ausgewachsener Ziegen häufig zu Entzündungen gekommen ist.
Für Ziegen, die nach dem 1. Januar 2020 geboren wurden, sind aber zwei Ohrmarken obligatorisch. Die Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank bildet dazu die gesetzliche Grundlage. Sie tritt am 1.1.2022 in Kraft.