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TVD-Pflicht für Schafe und Ziegen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 verschiedene Änderungen von Verordnungen im Bereich Tiergesundheit verabschiedet. So müssen künftig Schafe und Ziegen obligatorisch bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet und erfasst werden.

 

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 verschiedene Änderungen von Verordnungen im Bereich Tiergesundheit verabschiedet. So müssen künftig Schafe und Ziegen obligatorisch bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet und erfasst werden.

Die Tierseuchenverordnung (TSV) regelt im Wesentlichen die Bekämpfungsmassnahmen der einzelnen Tierseuchen. Geregelt wird aber auch die Rückverfolgung von Nutztieren. So müssen Rinder bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden.

Ab dem 1. Januar 2020 gilt diese Pflicht auch für Schafe und Ziegen. Neu müssen sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie der Tod von Tieren der Tierverkehrsdatenbank gemeldet werden.

Zudem müssen Schafe und Ziegen künftig zwingend mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen erhalten für die Geburtsmeldung ihrer Tiere künftig einen Beitrag an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.

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