Bei der Ausfuhr fällt künftig eine Abgabe von 10% an.
Paloma Tejada
Das Parlament, die Werchowna Rada, verabschiedete am 16. Juli einen entsprechenden Gesetzentwurf. Künftig muss bei der Ausfuhr von Raps und Sojabohnen ein Zoll von 10 Prozent gezahlt werden.
Wertschöpfung steigern
Dahinter steht das Ziel, die Verarbeitung von Agrarrohstoffen in heimischen Unternehmen zu fördern und so die Wertschöpfung des Agrar- und Ernährungssektors zu steigern. Dies hatte das Kiewer Landwirtschaftsministerium in den vergangenen Monaten mehrfach propagiert, war aber vor allem bei Agrarverbänden auf heftigen Widerstand gestossen.
Mit der getroffenen Entscheidung machen die Parlamentarier eine überraschende Kehrtwende. In den zuvor geführten Diskussionen über die Sinnhaftigkeit einer solchen Abgabe hatte sich der Ausschuss für Agrar- und Bodenpolitik klar gegen die Exportzölle ausgesprochen. Den Anstoss für den Zoll hatte der Abgeordnete Dmytro Kysylevskyi gegeben.
Sinken Anbauflächen
Er rechnete vor, dass dieser Schritt die Ausfuhr von verarbeiteten Produkten deutlich erhöhen werde, und zwar bei Rapsöl um das Vierfache, bei Rapsschrot um mehr als das Dreifache, bei Sojaöl um 50% und bei Sojaschrot um fast das Doppelte. Kysylevskyi wies darauf hin, dass die Ukraine 2024 rund 6,6 Mio. Tonnen an Sojabohnen geerntet habe, wovon rund 55% exportiert worden seien. Noch extremer sei es bei Raps, wo sogar 86,4% der geernteten 3,7 Mio. Tonnen ins Ausland geliefert worden seien.
Der Ukrainische Agrarrat (VAR) lehnt die Einführung der Exportzölle kategorisch ab. Er befürchtet, dass Raps und Sojabohnen durch die Einführung für die heimischen Landwirte weniger rentabel werden. Deshalb wären sie bereits mittelfristig gezwungen, die Anbaufläche für diese Kulturen zu verkleinern. In der Konsequenz könnte der Zoll damit das Gegenteil des eigentlich gewünschten Effekts bewirken und eine Verringerung der Ölsaatenproduktion auslösen, warnte der VAR. Das würde die gesamte Agrarbranche der Ukraine gefährden