Die überarbeiteten Autonomen Handelsmassnahmen (ATM), die seit dem 6. Juni 2024 in Kraft sind, umfassen demnach eine Notbremse für sieben landwirtschaftliche Erzeugnisse. Diese wird automatisch ausgelöst, wenn die Einfuhrmengen den Durchschnitt der jährlichen Einfuhren zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2023 erreichen, meldet Dow Jones News.
Für Eier und Zucker liegt dieser Durchschnitt laut EU-Kommission bei 23’188 Tonnen beziehungsweise 262’652 Tonnen. Artikel 4 der Verordnung 2024/1392 sieht vor, dass die Kommission bei Erreichen dieser Mengen innerhalb von 14 Tagen das entsprechende Zollkontingent aus dem DCFTA zwischen der EU und der Ukraine wieder einführen kann. Da die Einfuhren von Eiern und Zucker aus der Ukraine seit Anfang 2024 bereits über den im DCFTA-Zollkontingent festgelegten Mengen lägen, würden zusätzliche Einfuhren weiterhin mit Meistbegünstigungszöllen (MFN) belegt.
Ab dem 1. Januar 2025 und bis zum 5. Juni 2025 wird den weiteren Angaben nach ein neues Zollkontingent eingeführt, das fünf Zwölfteln der für die Auslösung der Notbremse festgelegten Schwelle entspricht. Für Eier werde dieses neue Kontingent auf 9’662 t und für Zucker auf 109’438 t festgelegt.
Die Ukraine exportierte im Jahr 2022 insgesamt 32’000 t Eiprodukte und im Jahr 2023 insgesamt 57’000 t in Drittländer. Neben der EU exportiert sie auch in mehrere Länder des Nahen Ostens, der Arabischen Halbinsel und Westafrikas. Bei Zucker exportierte die Ukraine im Jahr 2022 insgesamt 181’000 t und im Jahr 2023 insgesamt 508’000 t. Seit November 2023 exportiert die Ukraine auch in Nicht-EU-Länder in Europa sowie in Länder in Afrika und im Nahen Osten


