Die neuen Vorschriften orientieren sich nach Angaben des ukrainischen Landwirtschaftsministeriums am Gentechnikrecht der Europäischen Union. Das Gesetz soll drei Jahre nach seiner Veröffentlichung umgesetzt werden.
Laut dem Kiewer Agrarressort sind demnach der Anbau und das Inverkehrbringen von GV-Mais verboten. Dasselbe gelte für GV-Zuckerrüben und -Raps, allerdings lediglich für den Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Den Kiewer Beamten zufolge entsprechen die neuen Regeln den EU-Normen für die Verwendung der Etiketten «mit GVO», «ohne GVO» und «aus GVO-Rohstoffen hergestellt». Damit soll für die Konsumenten Transparenz bei der Produktwahl geschaffen werden. Zurzeit richtet das Ministerium ein GVO-Register ein.


