In der Ukraine ist am Donnerstag das Agrarland-Transaktionsgesetz in Kraft getreten.
Das im März 2020 verabschiedete Agrarland-Transaktionsgesetz ermöglicht den ukrainischen Staatsbürgern ab sofort den Kauf landwirtschaftlicher Flächen von bis zu 100 ha.
Inländische juristische Personen sollen dann ab Anfang 2024 bis zu 10’000 ha Agrarland erwerben dürfen. Grundsätzlich vom Verkauf ausgeschlossen sind die dem Staat beziehungsweise den Kommunen gehörenden Flächen. Über den Zugang von Ausländern zum nationalen Agrarlandmarkt sollen die Ukrainer laut dem Gesetz später in einem Referendum entscheiden.