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Ukrainisches Parlament will Bodenmarkt doch nicht freigeben

Das ukrainische Parlament hat in einer ersten Lesung einen Gesetzesentwurf zur fristlosen Verlängerung des seit 2001 geltenden Moratoriums gutgeheissen. Mit dem Moratorium wird verhindert, dass mit landwirt-schaftlichem Land gehandelt werden kann.

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Das ukrainische Parlament hat in einer ersten Lesung einen Gesetzesentwurf zur fristlosen Verlängerung des seit 2001 geltenden Moratoriums gutgeheissen. Mit dem Moratorium wird verhindert, dass mit landwirt-schaftlichem Land gehandelt werden kann.

Ursprünglich war vorgesehen, Geschäfte mit Landwirtschaftsland ab 2013 zu erlauben. Wie die österreichische aiz.info am 22. Oktober berichtet, hatte Ministerpräsident Nikolai Asarow bereits Ende September erklärt, er sei sich nicht sicher, dass alle für die Freigabe des Bodenmarkts erforderlichen Voraussetzungen bis Jahresende geschaffen werden können.

Der stellvertretende Parlamentsvorsitzende Nikolai Tomenko sprach sich nach der Abstimmung für die Verlängerung des Moratoriums bis 2016 aus. Erst bis dann könnte eine Bodeninventur abgeschlossen und ein funktionsfähiger Bodenkataster erstellt sein, so aiz.info weiter.

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