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Umbau landwirtschaftlicher Bauten erleichtern

Stillgelegte Bauernhöfe sollen nach dem Willen des Nationalrats leichter zu Wohnhäusern umgebaut werden können. Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Motion von Thomas Burgherr (SVP/AG) abgenommen. Der Vorstoss soll den Bodenverbrauch verkleinern.

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Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 95 zu 93 Stimmen bei vier Enthaltungen. Der Vorstoss geht an den Ständerat.

Ungenutzte Ressourcen

Burgherr verlangt vom Bundesrat, Massnahmen und Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Dabei soll es um stillgelegte Bauernhöfe gehen, die bereits voll erschlossen und an Strom und Wasser angeschlossen sind. «Diese Gebäude sind ungenutzte Ressourcen, und viele der landwirtschaftlichen Bauten sind aktuell vom Einstürzen bedroht. Die aktuelle Gesetzgebung bietet keinen Gestaltungsraum, dass bestehende Bauten im ländlichen Raum zu zeitgemässen Bauten und zu vernünftigen Kosten umgebaut werden können», schreibt Burgherr in seinem Vorstoss . Die Forderung der Motion zielt darauf ab, dass weniger Kulturland verbaut wird. 

«Wenn man nichts daraus machen kann, dann investiert auch niemand. Warum soll man sich darum kümmern, wenn einem die Hände gebunden sind? Es braucht bessere Anreize», sagte Burgherr während der Debatte im Nationalrat. Die aktuelle Gesetzgebung biete keinen Gestaltungsrahmen, um bestehende Bauten im ländlichen Raum zu vernünftigen Kosten in zeitgemässe Bauten umzubauen. «Wir brauchen eine Gesetzgebung, die es erlaubt, bestehende Bauten effizient, effektiv und zeitgemäss umzubauen», sagte Burgherr.

Fördert Zersiedelung

Beat Flach (GLP/AG) wandte ohne Erfolg ein, es drohe eine Aufweichung der Trennung zwischen Bau- und Landwirtschaftszone. Dies treibe die Zersiedelung voran. Flach verwies auf das Raumplanungsgesetz. «Dieses enthält eine Bestimmung, wonach die Kantone in ihren Richtplänen im Bereich von Streusiedlungen und Ähnlichem Gebiete ausscheiden können, in denen Umnutzungen für Bauernhöfe möglich sein sollen, die nicht mehr für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung benötigt werden», führt er aus.

Flach sagte weiter, dass es derzeit nur wenig Bauernhäuser ausserhalb der Bauzone gäbe, die nicht mehr genützt würden. Er befürchtet bei einer Annahme der Motion mehr Bodenspekulationen. «Es wird zu einer Spekulationstätigkeit werden, solche Bauernhäuser ausserhalb der Bauzone zu Wohnzwecken umzubauen, Villen, Mehrfamilienhäuser ausserhalb der Bauzone zu bauen. Das hat nichts mit einem haushälterischen Umgang mit dem Boden zu tun, sondern ist das Gegenteil», warnte er. Es würde entsprechend mehr Infrastruktur gebaut werden müssen. 

Gebäudevolumen besser nutzen

Die Landesregierung war mit dem Auftrag einverstanden. «Der Bundesrat teilt hier die Auffassung des Motionärs, dass nach vertretbaren Freiräumen gesucht werden soll, um bestehende Gebäudevolumen besser nutzen zu können, um Leerstände freizuhalten», sagte Umweltminister Albert Rösti.

Er widersprach der Befürchtung von Flach, dass in diesen Bauten Villen gebaut würden. «Nationalrat Burgherr spricht nur vom Volumen, nicht von zusätzlichem Volumen, sagt nichts von Villen, nichts von Hochhäusern. In diesem Sinn ist dieser Antrag nicht mit jenen vergleichbar, die wir hier sehr intensiv diskutiert haben. Das ist letztlich auch der Grund, weshalb der Bundesrat empfiehlt, diese Motion anzunehmen», sagte Rösti weiter.

Rösti erklärte die Anwendung der Motion anhand eines Beispiels. «Von einer Familie sind mehrere Generationen unter einem Dach. Da die kleine Wohnfläche irgendwann zu eng wurde, musste sie in einem Gebäude in der Nähe eine Wohnung dazu mieten, obwohl direkt ans Wohngebäude angrenzend ein stillgelegter Stall ist, der etwa zweihundert Quadratmeter umfasst. Diesen zu nutzen, wäre doch besser», sagte der Bundesrat.

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