Die Altersvorsorge setzt sich zusammen aus der 1948 eingeführten AHV (erste Säule), der Pensionskasse (zweite Säule) und Einzahlungen in die private Vorsorge (dritte Säule). Gerade Tieflohnbezüger und -bezügerinnen beziehen oft lediglich eine AHV-Rente.
Wer seinen Unterhalt mit der Rente nicht bestreiten kann, kann Ergänzungsleistungen beantragen. AHV-Renten werden monatlich ausbezahlt, zwölf Mal im Jahr.
Wie hoch ist die AHV-Rente heute?
Die minimale Rente für Unverheiratete beträgt derzeit 1225 Franken, die Maximalrente 2450 Franken. Ehepaare erhalten bis zu 3675 Franken, was dem Anderthalbfachen der Maximalrente entspricht. Berechnet wird die Rente anhand von Beitragsjahren, Erwerbseinkommen sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. AHV-Renten werden in der Regel alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst, gestützt auf das arithmetische Mittel zwischen dem Preis- und dem Lohnindex (Mischindex).
Das will die Initiative
Die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente verlangt für die AHV-Rente einen «Dreizehnten», so wie ihn viele Erwerbstätige kennen. Konkret sollen alle Pensionierten Anspruch haben auf einen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente. Diese würde damit um 8,3 Prozent erhöht. Wer schon eine AHV-Rente bezieht, soll den Zuschlag ebenfalls erhalten. Die Initiative soll ab Beginn 2026 umgesetzt werden. Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente macht die Initiative keine Vorgaben. Sie fordert zudem, dass die Ergänzungsleistungen (EL) trotz Einführung der 13. AHV-Rente nicht angetastet werden.
Wer will die 13. AHV-Rente?
Hinter der Initiative stehen Gewerkschaften und linke Parteien. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentieren in erster Linie mit der schwindenden Kaufkraft und steigenden Mieten. Seit 2021 hätten Teuerung und Krankenkassenprämien eine Monatsrente aufgezehrt.
«Was wir wollen, ist nicht Luxus», sagt SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard (VD), Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB). Die AHV sei keine Sozialhilfe, sondern in die Rentenzeit verschobenes Einkommen von Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet hätten. Gemäss ersten Abstimmungsumfragen zum 3. März befürwortete bisher eine Mehrheit der Antwortenden eine 13. AHV-Rente. Vor allem aus der Romandie und aus dem Tessin kommt Zuspruch.
Wer ist gegen die 13. AHV-Rente?
Ein Nein empfehlen SVP, FDP, Mitte-Partei und GLP sowie Economiesuisse, Arbeitgeberverband (SAV), Gewerbeverband (SGV) und Bauernverband (SBV). Die Gegnerschaft nennt eine 13. AHV-Rente nach dem Giesskannenprinzip unsozial und teuer. Dass es bedürftige Rentnerinnen und Rentner gibt, die mit wenig Geld auskommen müssen, bestreiten auch die Gegnerinnen und Gegner nicht.
Sie und auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider plädieren aber dafür, Pensionierte mit geringen Einkünften gezielt zu unterstützen. Eine Motion aus der GLP in dieser Richtung hat der Nationalrat bereits angenommen; der Ständerat muss noch entscheiden. Ihm liegt ein gleicher Vorstoss aus der Mitte-Fraktion vor.
Was kostet die 13.AHV-Rente?
Der Bund geht von Kosten von 4,1 Milliarden Franken bei der Einführung 2026 aus. Fünf Jahre später wären es – wegen der steigenden Zahl an Rentnerinnen und Rentner – 5 Milliarden Franken. Nach Auffassung der Initiantinnen und Initianten ist die AHV derzeit finanziell genügend gepolstert, um die zusätzliche Ausgabe zu tragen. Erst ab etwa 2030 müssten die Lohnbeiträge von Arbeitgebern und -nehmern um je 0,4 Prozentpunkte erhöht werden.
Gegnerinnen und Gegner sind der Meinung, dass Lohnbeiträge und/oder Mehrwertsteuer nach einem Ja umgehend erhöht werden müssten, um die AHV nicht zu gefährden. Die Rede ist von um 0,7 Prozentpunkte höheren Lohnbeiträgen respektive einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt auf 9,1 Prozent. Auch höhere Steuern schliesst Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider nicht aus, um die um 800 Millionen Franken höheren Bundesbeiträge an die AHV zu finanzieren. Möglich ist aber auch eine Kombination verschiedener Massnahmen.
Wie hoch sind die Abstimmungsbudgets?
Pro und Kontra budgetieren für den Abstimmungskampf Millionen. Allerdings haben Gegnerinnen und Gegner mit rund 3,6 Millionen Franken weit mehr in der Kasse als die Befürworterinnen und Befürworter mit über 1,5 Millionen Franken.
In die Nein-Kampagne investieren nach Angaben der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vor allem Wirtschaftsverbände. Die Mittel für die Ja-Kampagne stammen hauptsächlich von den Gewerkschaften sowie von der SP Schweiz.
Wie sieht die Finanzlage der AHV aus?
Das Umlageergebnis der AHV – Einnahmen ohne Anlageerträge minus Ausgaben – ist ohne Initiative bis 2030 positiv. Dann dreht es wegen der steigenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern ins Negative. Mit einer 13. AHV-Rente und ohne Gegenmassnahmen wäre das Umlageergebnis ab 2026 – dem Jahr der Einführung – negativ; die Erträge der Anlagen der AHV könnten noch für ein positives Betriebsergebnis sorgen.
Ab 2027 wäre dann aber auch das Betriebsergebnis rot. Der AHV-Fonds muss gemäss Gesetz mindestens die vollen Jahresausgaben des Sozialwerks decken können. Ohne 13. AHV-Rente ist das voraussichtlich bis und mit 2032 der Fall und ab 2033 nicht mehr. Mit der 13. AHV-Rente könnte der Fonds 2027 – ein Jahr nach der Einführung – die Jahresausgaben der AHV nicht mehr vollständig decken. Auf längere Sicht gesehen sind die Finanzperspektiven der AHV unsicher.
Wie steht es um die Lebenserwartung?
Bei der Einführung der AHV 1948 betrug die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes 12 und jene einer 65-jährigen Frau etwas mehr als 13 Jahre. 2020 waren es 19 Jahre für 65-jährige Männer und 22 Jahre für 65-jährige Frauen. Trotz leichtem Knick als Folge der Covid-19-Pandemie dürfte die Lebenserwartung weiter zunehmen. Zudem verzeichnete die Schweiz zwischen 1955 und 1970 ein starkes Bevölkerungswachstum, unter anderem dank der geburtenstarken Jahrgänge 1954 bis 1964.
Die in jenem Jahrzehnt Geborenen erreichen nun das Rentenalter und lassen die Zahl der Pensionierten steigen. Kamen 1948 6,5 Personen im Erwerbsalter auf einen Rentner, waren 2020 es noch 3,3 Erwerbsfähige. 2050 könnten es laut Bundesamt für Statistik (BFS) noch 2,2 Personen im Erwerbsalter pro Rentner oder Rentnerin sein.
Was bewirken die Babyboomer?
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) spricht von 500’000 bis 700’000 zusätzlichen Geburten während des sogenannten Babybooms. Die AHV, die nach dem Umlageverfahren funktioniert, verdankt zwar dank dieser Generation zusätzliche Einnahmen, muss nun aber auch ihre Renten finanzieren.
Nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit sinkt die Anzahl der Menschen im Erwerbsalter gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern. Das Problem der Schweizer Altersvorsorge dürfte sich auf lange Sicht deshalb nicht mit Eingewanderten im Erwerbsalter lösen lassen.

Sind Sie für eine 13. AHV-Rente?
- Ja, absolut:55.26%
- Nein, auf keinen Fall:40.41%
- Ich weiss es noch nicht:3.38%
- Ist mir egal:0.38%
- Ich gehe nicht wählen:0.56%
Teilnehmer insgesamt: 1064
In oesterreich wird die Rente sogar 14 mal
Ausbezahlt.
Die reiche Schweiz kann sich das leisten.
Ein wuchtiges ja in die urne
unteren schichten, die bedürftigen besser zu unterstützen-
z.b. mit einer steuerfreien ahv....?
75 Jahre gibt es die AHV schon.
Doch man hat es verpasst seit Jahren die AHV zu erhöhen. Angstmacherei wird verbreitet. Sogar Altbundesräte werden eingespannt. Ich selber benötige das Geld nicht, aber unsere Eltern die zum Wirtschaftsaufschwung beigetragen haben verdienen dieses Geld.
viel beigetragen haben
Ich bin Grundsätzlich dafür, dass wir den Rentnern mehr geben, dies es benötigen. Das Problem bei der 13. AHV ist nur, dass alle AHV-Bezüger eine 13. Rente erhalten, sprich, auch solche die es nicht benötigen.. Aus meiner Sicht würde ich es begrüssen, wenn die Minimalrente angehoben wird oder die Ergänzungsleistungen erhöht würden..