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Umfrage: Sorgt der Biber für Schäden?

 

Die Biberpopulation hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Der Nager geniesst zwar viele Sympathien. Doch bei den Bauern sorgt er zuweilen auch für Ärger. Seid Ihr von Biberschäden betroffen? Stimmt ab.

 

Der Biber wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts in der Schweiz gänzlich ausgerottet. Rund 150 Jahre später wurde er in den 1950er-Jahren wieder angesiedelt. Heute ist er verbreitet anzutreffen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) schätzt den Bestand auf 3500 Tiere, 2008 waren es erst 1800 Tiere. Der Biber ist durch das Jagdgesetz geschützt. Der Nager gilt nicht mehr als gefährdet. Der Gefährdungsstatus in der Schweiz wird derzeit als verletzlich eingestuft.

 

Der Biber hat heute einen grossen Teil der potentiell besiedelbaren Gewässer in der Schweiz besetzt.
Info Fauna

 

Hungriger Vegetarier

 

Ein Biber erreicht mit 20 bis 30 Kilo ein stattliches Gewicht. Er wird 80 bis 100 cm gross (Schwanz 20 bis 30 cm) und wird zwischen 10 bis 15 Jahre alt. Der Biber ist ein reiner Vegetarier. «Im Sommer frisst er sich quer durchs Nahrungsangebot», schreibt Pro Natura.

 

Auf dem Speiseplan des Nagers stehen rund 300 krautige oder verholzte Pflanzen. Gemäss Pro Natura frisst unter anderem gerne Mädesüss, Wiesenbärenklau, Kanadische Goldrute, Weisser Honigklee, Ampfer-Knöterich, Löwenzahn oder Brennnesseln. Besonders schätzt er auch die stärkehaltigen Knollen und Wurzelstöcke von Schwertlilie, Rohrkolben sowie See- und Teichrose.

 

Der Biber kann auch Gewässer stauen. Landwirtschaftlichen Flächen droht dann eine Überschwemmung.
Roland Müller

 

Konfliktpotential mit Landwirtschaft

 

Zwar schafft der Biber dank seiner Bautätigkeit Arten Lebensraum. Die Aktivitäten des Bibers können aber auch zu Konflikten führen – insbesondere mit der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft. Zudem kann der Nager Schäden an Uferwegen oder Hochwasserschutzbauten verursachen.

 

Konfliktpotential besteht vor allem dort, wo Gewässerräume und Landwirtschaft eng beieinander sind. Die Bauern würden unter anderem in der Bewirtschaftung der Felder eingeschränkt, da der Wasserhaushalt der Felder durch die Aktivität der Biber gestört werde, sagt Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband zum Landwirtschaftlichen Informationsdienst. «Insbesondere in einem regnerischen Frühling wie dieses Jahr können die Felder noch weniger gut abtrocknen, damit sie beispielsweise mit Kartoffeln bepflanzt werden können», führt er aus.

 

Schleifspur, die ein Biber am Zuckerrübenfeld hinterlassen hat.
Roland Müller

 

Mais und Zuckerrüben

 

Der Biber tut sich aber auch an landwirtschaftlichen Kulturen gütlich. Besonders schmecken ihm Zuckerrüben oder Mais. Im Winter wird er zum Weidenrindenspezialist. Ein Biber frisst im Winter laut Pro Natura im Tag etwa 900 g Rinde, im Sommer besteht die Nahrung aus 1,5 bis 2 kg Gräsern, Kräutern, Mais oder Zuckerrüben. Auch Obstbäume sind vor dem Biber nicht sicher, wenn sich nicht mit einem Drahtnetz geschützt sind.

 

Bei landwirtschaftlichen Schäden gibt es gemäss der Biberfachstelle mehrere Schutzmöglichkeiten. «Dazu gehört das Anpflanzen von standortgerechter Ufervegetation (z. B. Weiden) in der Nähe des Wasserlaufs, eine Extensivierung des betroffenen Gebiets oder das Verlegen von Drähten um das Feld», heisst es auf der Website.

 

Biber leben bevorzugt in langsam fliessenden und stehenden Gewässern mit weichen Gehölzarten in Ufernähe. Ihre Ausbreitung zeigt jedoch, dass sie in ihrer Lebensraumwahl sehr flexibel sind, da sie die Landschaft einfach nach ihren Ansprüchen umgestalten können. Es sind nur wenige Ansprüche, die der Biber an ein Gewässer stellt: Es muss ausreichend tief sein, damit der Biber darin schwimmen und tauchen kann und das Wasser im Winter nicht bis auf den Grund zufriert.
zvg

 

Schäden teils entschädigt

 

Bei Überschwemmungen von Landwirtschaftsland kommen gemäss der Biberfachstelle verschiedene Konfliktlösungen zur Anwendung: Von der Regulierung des problematischen Damms über die Verlegung des Damms bis hin zur Beseitigung des Tieres. Bei Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen gibt es Entschädigungen. Wenn alle Präventionsmassnahmen nichts helfen, werden Schäden (Artikel 13. JSG (SR 922.0) und Artikel 10. JSV (SR 922.01), die durch Biber verursacht werden, je zur Hälfte durch Bund und Kantone entschädigt. Die jährlichen Entschädigungen in der Schweiz variieren laut Bafu zwischen 30’000 bis 80’000 Franken pro Jahr.

 

Die Schadenregulierung ist aber kantonal unterschiedlich. Oft sei es abhängig davon, ob Schutzmassnahmen getroffen worden seien oder nicht, sagt Thomas Jäggi zum lid. Kulturschäden würden nur entschädigt, sofern sie ausserhalb des sogenannten Gewässerraumes liegen. Schäden an Infrastrukturanlagen wie Wegen und Leitungen würden bisher nicht entschädigt. «Die Kosten der Reparatur gehen zu Lasten des Werkeigentümers, häufig der Gemeinde oder gar des Bauern», hält Jäggi fest.

 

Doch es soll eine Verbesserung eintreten. Im revidierten Jagdgesetz soll verankert werden, dass Infrastrukturschäden, die der Biber verursacht, entschädigt werden.

 

Wie sieht es bei Euch aus? Hat der Biber bei Euren Kulturen für Schäden gesorgt? Oder klappt das Zusammenleben ohne Probleme? Stimmt ab

 

 

 

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