In den kommenden Tagen werden wieder tausende Raketen in den Himmel steigen. Knallkörper werden für mächtig Lärm sorgen. Was halten Sie vom Feuerwerk? Freuen Sie sich über die farbigen Bilder? Oder würden Sie gar ein Verbot befürworten? Abstimmen und mitdiskutieren
Am kommenden Sonntagabend, am 1. August, dürfte es wieder laut und hell werden am Himmel. Raketen und Feuerwerksbatterien sorgen für mehr oder weniger schöne Bilder – je nach subjektivem Empfinden. Knallkörper sorgen für ohrenbetäubenden Lärm.
Für einige ist das Abbrennen von Feuerwerk ein Höhepunkt, für andere ist es nur ein reines Ärgernis. In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz jährlich rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper in die Luft geschossen, wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) im Sommer 2020 berechnet hat.
300 Tonnen Feinstaub
Neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton werden dabei rund 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze verbraucht. «Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet», rechnete das Bundesamt für Umwelt (Bafu) letztes Jahr vor. In der Schweiz werden jährlich rund 18’000 Tonnen Feinstaub pro Jahr ausgestossen. Feuerwerke tragen also 1 – 2 Prozent zur jährlichen Gesamtbelastung bei.
Und auch für das Klima sind Feuerwerke nicht so schlimm. Gemäss der Bafu-Studie setzen die in der Schweiz gezündeten Feuerwerkskörper 86 Tonnen CO2 frei. Pro Kopf sind das 0,00001 Tonnen. Zum Vergleich: Der Pro-Kopf-Ausstoss in der Schweiz betrug im Jahr 2017 4,5 Tonnen. «Aus Klimaschutzgründen auf Feuerwerk zu verzichten, macht keinen Sinn», sagte Empa-Luftreinhaltespezialist Dominik Brunner im Juli 2019 zum «St.Galler Tagblatt». Der CO2-Ausstoss von Böllern und Raketen sei vergleichsweise marginal, sagte ETH-Klimaforscher Reto Knutti zu «20min».
80 Erwachsene verletzen sich jährlich
Das Abbrennen von Feuerwerk ist aber nicht ganz ungefährlich. Beim Zünden von 1.-August-Feuerwerk verletzen sich jedes Jahr etwa 80 erwerbstätige Menschen. Die meisten erleiden Verbrennungen und Gehörschädigungen, wie eine Statistik der Unfallversicherung von Juli 2021 zeigt. Rund ein Drittel der Verletzungen durch Feuerwerk betreffen laut den Beratungsstellen Handgelenke, Hände und Finger. Entsprechend wichtig sei es, Raketen und römische Lichter niemals direkt aus der Hand zu zünden.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Suva empfehlen für Raketen gut verankerte Abschussstäbe und -rohre. Dafür ungeeignet seien Flaschen, da diese beim Abschuss der Raketen umfallen könnten. Absolut zentral sei, das Feuerwerk kontrolliert abzufeuern.
Kein Zugriff für Kinder
Die BFB, die BFU und die Suva empfehlen, sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären zu lassen und auch die Gebrauchsanweisung zu lesen und zu befolgen. Ausserdem müsse Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort lagern, wo Kinder keinen Zugriff haben.
Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) warnt vor Feinstaub und Rauch beim Abbrennen von Feuerwerk. Vor allem bei windstillem Wetter könne dies bei empfindlichen Personen zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb die unmittelbare Nähe von Feuerwerken meiden.
Aber auch bleibende Gehörschäden bei zu geringem Abstand von Feuerwerkskörpern, giftige Stoffe beim Verbrennen von Abfällen und Waldbrandgefahr müssten im Auge behalten werden, schreibt das Bafu weiter.
Nat Aggiato
Kühe und Co. reagieren gestresst
Nutz- und Wildtiere werden durch Raketen und Böller gestresst. Feuerwerk in der Nähe von Ställen, Weiden und Wäldern sollte vermieden werden. «Schweine, Kühe, Schafe und insbesondere Pferde reagieren empfindlich und können sich verletzen, wenn sie in Panik zu fliehen versuchen», schreibt der Schweizer Tierschutz (STS) in einer Broschüre. Wenn die Tiere flüchten, besteht die Gefahr, dass sie sich an Zäunen erheblich verletzen oder auf die Strasse rennen. Im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung besteht nicht zuletzt erhöhte Brandgefahr.
«Aufgeschreckte Wildtiere, ganz besonders Wildvögel, verlassen mitten in der Nacht unter erheblichem Stress ihre Schlafplätze», schreibt der STS.
Was halten Sie von den Raketen, Böllern und Vulkane? Gehört dies zu 1. August dazu? Oder halten Sie Feuerwerk für überflüssig?
Grundsätzlich dürfen Feuerwerke ohne Abbrandbewilligung abgefeuert werden. Einige Gemeinden haben Zonen definiert, wo Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Seit 2014 gibt es Änderungen beim Abbrennen von Feuerwerk. Feuerwerk zu Vergnügungszwecken wird in der Schweiz in 4 Kategorien unterteilt.
Für Kategorien 1 bis 3 gibt es Vorschriften beim Verkauf. Für Feuerwerke der Kategorie, hier handelt es sich um grössere Batterien, gibt eine Ausweispflicht. Wer solche Feuerwerksbatterien abfeuern will, muss einen eintägigen Kurs mit Abschlusstest besuchen.
Die verschiedenen Kategorien für Feuerwerk
Feuerwerk zu Vergnügungszwecken wird in der Schweiz in 4 Kategorien unterteilt:
Kategorie 1: Pyrotechnische Spielwaren: Verkauf nur an Personen über 12 Jahren. In diese Kategorie fallen Bengalstreichhölzer, kleine Raketen, kleine Vulkane, Tischbomben. Es handelt sich um Feuerwerk mit sehr geringem Gefährdungspotenzial.
Kategorie 2: Feuerwerk mit geringfügigem Gefährdungspotenzial. Verkaufsbewilligung notwendig. Verkauf nur an Personen über 16 Jahren. In diese Kategorie gehören Raketen (bis 75 g Nettoexplosivstoffmasse), mittlere Vulkane, Rad/Sonnen, römische Licht. Es handelt sich um Feuerwerk mit geringem Gefährdungspotenzial zur Verwendung in kleinen offenen Bereichen im Freien.
Kategorie 3: Feuerwerk mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Verkaufsbewilligung notwendig. Verkauf nur an Personen über 18 Jahren. Dazu gehören grössere Raketen (bis 500 g Nettoexplosivstoffmasse), grosse Vulkane (bis 750 g Nettoexplosivstoffmasse), Batterie oder Kombination, Rad/Sonnen (bis 900 g Nettoexplosivstoffmasse). Es handelt sich um Feuerwerk mit erhöhtem Gefährdungspotential zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien.
Kategorie 4: Feuerwerk mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Nicht im Detailhandel erhältlich. Seit 2014 Verkaufsbewilligung nur nach Schulung, mit Fachausweis, Erwerbsschein und Abbrandgenehmigung. Hier handelt es sich um grössere Batterien oder Kombinationen. Es handelt sich um Feuerwerk mit erheblichem Gefährdungspotential.