/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Umsetzung des Raumplanungsgesetzes - es hagelt Kritik von links bis rechts

Die geplante Umsetzung des Raumplanungsgesetzes ist in der Vernehmlassung auf breite Kritik gestossen. Zu den schärfsten Gegnern gehören die Kantone, die wie die Gemeinden um ihre Autonomie fürchten.

sda |

 

 

Die geplante Umsetzung des Raumplanungsgesetzes ist in der Vernehmlassung auf breite Kritik gestossen. Zu den schärfsten Gegnern gehören die Kantone, die wie die Gemeinden um ihre Autonomie fürchten.

Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK)  kritisiert, dass das föderale Prinzip vom Gesetzgeber kaum  berücksichtigt werde. Das Ziel, nämlich die Zersiedelung und damit  den Kulturlandverlust zu stoppen, werde im Entwurf nicht  widerspiegelt. Stattdessen stünden Kompetenzverschiebung zum Bund,  eine überbordende, einseitige Mitteilungspflicht und über das  Raumplanungsgesetz hinausgehende Einschränkungen im Vordergrund.

Wallis gehört zu schärfsten Kritikern

Zu den schärfsten Kritikern gehört das Wallis. Die Autonomie der  Kantone werde gleich in mehreren Punkten verletzt. Die Festlegung  der maximalen Grösse von Bauzonen sei Sache der Kantone und  Gemeinden und liege nicht in der Kompetenz des Bundes.

Die Kantone Graubünden und Freiburg fordern eine vollständige  Überarbeitung des Entwurfs und stossen sich auch an der Methode zur  Berechnung der zulässigen Bauzonengrösse. In den Augen des Kantons  Bern werden Kantone, die bisher zurückhaltend bei Einzonungen  gewesen sind, bestraft.

Der Schweizerische Gemeindeveband (SGV) fordert ebenfalls  Anpassungen hinsichtlich der Respektierung der Gemeindeautonomie.  Angebot und Nachfrage müssten in einem bestimmten Gleichgewicht  sein, da sonst die Baulandpreise explodierten. Das sei aus  sozialpolitischer Sicht problematisch.

Parteien von links bis rechts unzufrieden

Kritik kommt auch von den Parteien, und zwar von links bis  rechts. Die SP bringt zahlreiche Änderungsvorschläge ein. Sie  äussert Zweifel daran, dass das Ziel des Bundesrates, die  Siedlungsfläche bei 400 Quadratmetern pro Person zu stabilisieren,  mit dem vorliegenden Entwurf erreicht werden kann.

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Der ausufernde Entwurf  sei Ausdruck einer staatlichen Regulierungshysterie und geprägt von  einem latenten Misstrauen den Kantonen gegenüber.

Für die FDP kann Raumplanung nicht von oben aufgezwungen werden.  Zu stark unterschieden sich die Siedlungsstrukturen zwischen den  Kantonen.

Für die CVP gehen die Bestimmungen viel zu weit und verfehlen  die eigentliche Zielsetzung. Die geplante Vorgehensweise wird  abgelehnt und die Einhaltung der Kompetenzordnung der verschiedenen  Staatsebenen gefordert.

Für die Grünen ist die Verordnung ein Rückschritt für den  Landschaftsschutz und ein Affront für alle, die sich für die  zurückgezogene Landschaftsinitiative eingesetzt hatten. Statt die  Zersiedelung zu bremsen und den Boden haushälterisch zu nutzen,  würden Anreize für neue Bauzonen geschaffen.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB)  kritisiert ebenfalls den massiven Eingriff in die Kompetenzen von  Kanton und Gemeinden. Die Zersiedelung könne so nicht eingedämmt  werden und die wirtschaftliche Entwicklung werde abgewürgt.

Auch Wirtschaft fordert Überarbeitung des Entwurfs

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) kritisiert, dass der  Spielraum der Kantone zu stark eingeschränkt wird. Notwendig sei  eine radikale Vereinfachung des Baurechts. Bauenschweiz, die Dachorganisation der Bauwirtschaft, erachtet  den Entwurf als zu ausufernd und plädiert für eine markante  Entschlackung. Auch der Schweizerische Ingenieur- und  Architektenverein (SIA) und der Fachverband Schweizer Raumplaner  (FSU) fordern die grundlegende Überarbeitung der Verordnung.

Für den Hauseigentümerverband Schweiz würde die geplante  Revision zu einer starken Zentralisierung führen. Der Westschweizer  Immobilienverband sieht nirgends ein Instrument, das es erlauben  würde, die anvisierten Ziele zu erreichen.

Greina-Stiftung sieht Energiewende gefährdet

Der Schweizer Heimatschutz ortet nebst der grundsätzlichen  Kritik ein massives Problem bei der Umsetzung der  Bewilligungsfreiheit von Solaranlagen. Dieser Paragraf sei  unausgegoren und stelle alle bisherigen Aufgabentrennungen zwischen  Bund und Kantonen auf den Kopf. 
Für die Schweizerische Greina-Stiftung verhindert die Verordnung  die Energiewende und den AKW-Ausstieg, wenn der wichtigste  Energiebereich - die Solarenergie - auf Grund der neuen  Gesetzgebung nicht genutzt werden könne.

Der jetzt dringend notwendige Stopp der Zersiedelung könne mit  der vom Bund vorgeschlagenen Methodik zur Bestimmung der kantonalen  Baustellen nicht gelingen, schreibt Pro Natura und plädiert für die  Entkoppelung von Wachstum und Siedlungsflächenzunahme.

Unzufriedene Pferdehalter

Zu den schärfsten Kritikern gehört auch der Schweizerische  Verband für Pferdesport, weil ein Hobbyhalter gemäss der Verordnung  nur noch maximal zwei Pferde halten darf. Rund 11'000 Ställe  müssten damit Zehntausende von Pferden loswerden.

 Für den Schweizer Rat und Observatorium der Pferdebranche  (COFICHEV), einem Expertengremium aus verschiedensten  Pferdebereichen, halten die Vorschläge das Prinzip der  Proportionalität nicht ein und verschlechtern die Situation der  Pferdebranche. Erst am Donnerstag hatten Pferdehalter 2400  Vernehmlassungsantworten per Kutsche zum Bundeshaus gebracht und  der Bundeskanzlei eine Petition mit rund 14'000 Unterschriften  überreicht.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Wer macht die Büroarbeiten für den Hof?

    • Hauptsächlich der Mann:
      54.02%
    • Hauptsächlich die Frau:
      27.59%
    • Beide zusammen:
      4.6%
    • Ist nicht klar geregelt:
      13.79%

    Teilnehmer insgesamt: 174

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?