Die Aarhus-Konvention, die den Zugang zu Umwelt-informationen und die Beteiligung an Verfahren regelt, bleibt umstritten. Nur knapp hat sich die Umweltkommission des Nationalrates (UREK) für die Ratifizierung ausgesprochen.
Die UREK beschloss bei 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, die Vorlage des Bundesrates mit geringfügigen Änderungen anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Die Kommission hatte ursprünglich gar nicht erst auf die Beratungen eintreten wollen. Auch im Nationalrat war die Frage umstritten. Der Rat beauftragte die Kommission aber damit, die Detailberatung durchzuführen. Nun wird er entscheiden können, ob der Bundesrat die Konvention ratifizieren darf oder nicht.
Die Gegner der Konvention aus den Reihen der bürgerlichen Parteien befürchten unter anderem, das Verbandsbeschwerderecht könnte ausgeweitet werden.
Umweltministerin Doris Leuthard versicherte im Nationalrat, dies sei nicht der Fall. Umweltorganisationen müssten weiterhin die Schweizer Vorschriften erfüllen, um das Beschwerderecht zu erhalten. Die Schweiz hatte die Aarhus-Konvention bei deren Verabschiedung im Jahr 1998 unterzeichnet.


