Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK) will nicht, dass die Schweiz der Aarhus-Konvention beitritt, die den Zugang zu Umweltinformationen regelt. Die Mehrheit befürchtet, dass bei einem Beitritt das Verbands-beschwerderecht ausgeweitet werden könnte.
Die Kommission empfiehlt dem Nationalrat mit 14 zu 10 Stimmen, nicht auf die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention einzutreten. Eine Ausweitung des Beschwerderechts wäre gerade im Hinblick auf die neue Energiestrategie unvorteilhaft, schreibt sie in einer Mitteilung vom Dienstag.
Ausserdem würde die Umsetzung der Konvention zu zusätzlichem Aufwand bei Umweltverträglichkeitsprüfungen führen. Ohnehin sei die Schweiz in Sachen Umweltinformation bereits vorbildlich.
Bafu: Nur wenige Anpassungen
Die Schweiz hatte die Aarhus-Konvention bei deren Verabschiedung im Jahr 1998 unterzeichnet. Laut dem Bundesamt für Umwelt sind für die Ratifizierung nur wenige Anpassungen im schweizerischen Recht nötig.
Eine Änderung möchte auch der Bundesrat nicht vornehmen: Er schlägt vor, dass die Schweiz einen Vorbehalt anbringt. Es geht dabei um radioaktive Strahlung. Diese ist in der Schweiz vom Beschwerderecht der Umweltorganisationen ausgenommen. Die Konvention aber verlangt ein entsprechendes Beschwerderecht.
Betroffene an umweltrelevanten Bewilligungsverfahren beteiligen
Die Konvention verlangt unter anderem, dass sich Betroffene an umweltrelevanten Bewilligungsverfahren beteiligen können. Hier sind laut dem Bundesamt für Umwelt kleinere Anpassungen nötig. So soll der Umweltverträglichkeitsbericht neu eine Zusammenfassung der wichtigsten vom Gesuchsteller geprüften Varianten enthalten.


