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Umweltbewegung wird nicht verboten

Das oberste Verwaltungsgericht hat das Verbot annulliert. Die ist für die Regierung eine Niederlage.

In Frankreich hat die Regierung im Streit um das Verbot der Umwelt- und Klimaschutzbewegung «Soulèvements de la terre» eine endgültige Niederlage einstecken müssen.

Kein Aufruf zu Sachbeschädigung

Das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, entschied am 9. November, dass die Gruppierung nicht aufgelöst werden muss. Anders als das Innenministerium sind die Richter nicht der Meinung, dass die Bewegung zu Gewalt gegen Personen aufgerufen beziehungsweise diese befördert hat. Insbesondere die Verbreitung von Bildern von Zusammenstössen zwischen Demonstranten und Ordnungskräften stelle keine Forderung, Aufwertung oder Rechtfertigung derartiger Handlungen dar, urteilte der Staatsrat.

Auch aus Sicht des Verwaltungsgerichts haben die Aktivisten zu Sachbeschädigung aufgerufen. Ein Verbot sei angesichts der Folgen jedoch weder erforderlich noch verhältnismässig. Die Umweltbewegung feierte die Entscheidung des Staatsrats. Den Verweis auf die fehlende Verhältnismässigkeit werteten die Aktivisten als Beleg dafür, dass die Aktionen der Bewegung als legitim angesehen werden müssten. Die Entscheidung wecke Hoffnung für den weiteren Verlauf des notwendigen Widerstands, erklärte die Bewegung.

«Sieg für die Demokratie»

«Soulèvements de la terre» hatte nach dem von Innenminister Gérald Darmanin öffentlichkeitswirksam vorangetriebenen Verbot eine Welle der Unterstützung erfahren. Noch am Abend des Kabinettsbeschlusses hatte es in mehreren Städten Demonstrationen gegeben. Im weiteren Verlauf waren der Bewegung zufolge mehr als 200 lokale Gruppen gegründet worden. Der Klage vor dem Verwaltungsgericht sollen sich mehr als 5’000 Privatpersonen und Politiker sowie mehrere Nichtregierungsorganisationen angeschlossen haben.

Der kleinbäuerlich orientierte Landwirtschaftsverband Confédération Paysanne (Conf‘) bezeichnete die Entscheidung des Staatsrats als «Sieg für die Demokratie». Das Gericht habe bestätigt, dass Proteste gegen Wasserspeicher nicht als Auslöser für eine Störung der öffentlichen Ordnung durch gewalttätige Handlungen zu werten seien. Aus Sicht des Verbandes hat die Bewegung einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Notwendigkeit des Schutzes von Gemeingütern wie Wasser und Boden sichtbarer zu machen.

«Soulèvements de la terre» war unter anderem an den Protesten gegen den Bau von Wasserspeichern im Département Deux-Sèvres beteiligt gewesen. Bei Zusammenstössen mit Sicherheitskräften waren im März zahlreiche Personen zum Teil schwer verletzt worden, vor allem auf Seiten der Protestierenden. Neben einem Wasserwerfer hatte die Polizei auch Tränengas und Gummischrot eingesetzt und mehrere tausend Granaten verschossen. AgE

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