Der Bundesrat schlug am Freitag eine ausserordentliche Bundeshilfe in Höhe von 36 Millionen Franken vor. Dieses Geld solle den drei im Sommer 2024 von Unwettern betroffenen Kantonen Wallis, Tessin und Graubünden zugutekommen. Das Parlament müsse noch darüber entscheiden, sagte Rösti im Radio.
Aufgrund der Solidaritätsaktion solle aber nicht das ganze Fördersystem infrage gestellt werden. Für den Umweltminister soll das aktuelle System, welches auf einer Abstimmung zwischen Bund und Kantonen beruhe, beibehalten werden.
Rösti erinnerte weiter an das Subsidiaritätsprinzip, welches zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund gilt. Erst wenn die Gemeinden oder die Kantone überfordert seien, soll der Bund unterstützen. In sehr schweren Fällen könnten freiwillige Beiträge geleistet werden.
In einem im November 2024 eingereichten Vorstoss verlangte Ständerat Fabio Regazzi (Mitte/TI) die Schaffung eines nationalen Fonds zur Bewältigung von Notlagen aufgrund von Naturkatastrophen. Die parlamentarische Initiative befindet sich im innenparlamentarischen Prozess.