Wegen der Schuldenbremse und des neuen Fleischimportsystems will der Bundesrat den Agrarkredit um 117 Mio. Fr. kürzen. Ganz anders in der Verwaltung: Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wächst auch 2015.
84 Mio. Fr. will der Bundesrat im nächsten Jahr bei den Direktzahlungen einsparen. Weitere 31 Mio. Fr. will er bei den Investitionskrediten an die Landwirtschaft kürzen. Die diversen Kürzungen summieren sich auf rund 117 Mio. Fr. Anders sieht es beim Personalaufwand des BLW aus: Dieser soll auf 39,550 Mio. Fr. steigen, was 146'000 Fr. mehr als im Vorjahr sind. Vor zehn Jahren, im Jahr 2004, war der BLW-Personalaufwand mit 34,017 Mio. Fr. noch bedeutend tiefer.
Geld an die Verwaltung statt an die Bauern
Begründet wird das Wachstum für 2015 mit einer neuen Stelle für die Erarbeitung eines Aktionsplans zu den Pflanzenschutzmitteln. Dieser geht zurück auf ein Postulat von Tiana Angelina Moser (GLP, ZH), welches das Parlament auf Empfehlung des Bundesrats ohne Abstimmung überwiesen hat. Bereits für 2014 bewilligte das Parlament dem BLW eine Aufstockung. Die Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge stiegen damals wegen der Umsetzung der AP 14–17 um ganze 1,2 Mio. Fr.
«Der Vollzug der neuen Direktzahlungsinstrumente benötigt 3 zusätzliche unbefristete Stellen. Der Betrieb und die Weiterentwicklung der Agrarinformationssysteme erfordert 3 weitere Stellen (1,5 Stellen befristet bis 2015)», lautete die Begründung. Diese 3 Stellen wurden zur Hälfte haushaltsneutral zulasten des Direktzahlungskredits finanziert. Das heisst, dass Bundesgelder statt an die Bauern in die Agrarverwaltung flossen.
Auch Kantone mit mehr Personal
Die AP 14–17 bedeutet aber auch für die Kantone einen personellen Mehraufwand. Der Bundesrat nannte dabei etwa die Ausdehnung der Biodiversitätsbeiträge auf das Sömmerungsgebiet. Man hört, dass im Kanton Bern auf einer grossen Alp zwei Kontrolleure zwei Tage lang unterwegs waren, um die für die Biodiversität wertvollen Flächen zu erheben. Für die Kantone ebenfalls aufwendig ist die Einführung der Landschaftsqualitätsbeiträge und des Programms für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion.
Fast jede Reform vergrössert die Verwaltung. Beim neuen Lebensmittelgesetz etwa braucht es für die Anstellung von Personal zusätzliche 640'000 bis 960'000 Fr. (4–6 Stellen inklusive Arbeitgeberbeiträge). Auch wegen des neuen Gewässerschutzgesetzes wurden allein beim Bund 5 Vollzeitstellen geschaffen.