Der Branchenkodex wurde 2020 von der Regierung verpflichtend eingeführt, um einen fairen Handel zwischen Landwirten und Milchverarbeitern zu fördern.
Verträge nicht veröffentlicht
In einem von der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC) eingeleiteten Verfahren war Lactalis bereits im vergangenen Jahr schuldig gesprochen worden, 2020 gegen den Kodex verstossen zu haben. Konkret wurde Lactalis zur Last gelegt, Liefervereinbarungen einseitig kündigen zu können, auch wenn keine wesentlichen Verstösse der Farmer vorliegen.
Der Vertrag hätte der Molkerei gestattet, die Vereinbarung einseitig zu beenden, wenn der Landwirt nach ihrer Ansicht eine «öffentliche Verunglimpfung» von Verarbeitern, Schlüsselkunden oder anderen Interessengruppen begangen hätte. Dem Gericht zufolge widerspricht solch eine Klausel dem Ziel des Kodex, auch wenn es tatsächlich keinen Schaden gab. Das Gericht stellte ausserdem fest, dass Lactalis seine Milchlieferverträge nicht – wie gefordert – auf seiner Website veröffentlicht hatte und stattdessen von den Landwirten eine Anmeldung verlangte, um die Milchlieferverträge per E-Mail zu erhalten.
Lactalis: Verstösse aufgrund technischer Probleme
«Der Kodex wurde eingeführt, um Milchbauern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, wo sie ihre Milch verkaufen, indem er Transparenz bei Preisvereinbarungen gewährleistet und ihnen ermöglicht, Vereinbarungen verschiedener Verarbeiter zeitnah zu vergleichen», erklärte der stellvertretende ACCC-Vorsitzende, Mick Keogh. Es sei das erste Mal, dass eine Molkerei wegen Kodexverstößen verurteilt werde und eine Mahnung, dass dieser von allen einzuhalten sei.
Lactalis beteuerte indes, dass es den Milchkodex voll und ganz unterstütze. Die Verstösse seien im ersten Jahr nach der Einführung passiert und seien «unbeabsichtigt und rein technischer Natur» gewesen. Es läge «kein bewusster Versuch vor, irgendeinen Vorteil in unseren vertraglichen Milchliefervereinbarungen mit australischen Milchbauern zu erlangen». Dem Unternehmen zufolge hat es danach auch keine Beanstandungen mehr gegeben. Laut Kodex müssen die Molkereien jährlich am 1. Juni ihre Lieferverträge im Netz veröffentlichen und dabei unter anderem Mindestpreise, Mengen und Qualitätsanforderungen nennen