Die Europäische Kommission hat dem von Ungarn geplanten Verbot von Laborfleisch eine klare Absage erteilt. Wie aus der Stellungnahme zu dem von Budapest notifizierten entsprechenden Gesetzentwurf hervorgeht, ist das Verbot aus Sicht der Brüsseler Behörde als «nicht gerechtfertigt» und «nicht erforderlich» einzustufen.
Wie die Kommission betont, wurde in der EU noch keine Zulassung für im Labor erzeugtes Fleisch erteilt. Entsprechend bestehe bereits ein Verbot des Inverkehrbringens im gesamten Gebiet der Union. Verwiesen wird zudem auf die harmonisierten Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel, denen nicht vorgegriffen werden dürfe.
«Zusätzliche Geschäftsmöglichkeit» für Landwirte
Auch ausserhalb von Brüssel kann Ungarn nicht auf viel Rückenwind hoffen. Ablehnende Stellungnahmen haben unter anderem die Niederlande, Tschechien und Schweden abgegeben. Nach Einschätzung der drei Regierungen würde das Gesetz den freien Warenverkehr unzulässig einschränken. Produkte, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmässig in Verkehr gebracht würden, sollten nicht behindert werden.
Aus Sicht der niederländischen Regierung kann Laborfleisch zudem eine «zusätzliche Geschäftsmöglichkeit» für Landwirte darstellen. Die In-vitro-Fleischproduktion in einem landwirtschaftlichen Betrieb sei machbar und werde bereits untersucht. Die Förderung von Laborfleisch könne daher auch den Agrarsektor zukunftssicher machen.
Aleph Farms and BioRaptor have teamed up to use AI to improve the tech and lower the costs for creating cultivated beef. https://t.co/NXiL1UBlA9
— VentureBeat (@VentureBeat) May 2, 2024
In Prag wird betont, dass ein potenzielles Verbot von Laborfleisch auf «klaren und wissenschaftlich fundierten Beweisen» beruhen sollte, die jedoch noch nicht erbracht worden seien. Ähnlich sieht man das in Schweden. Es sei «inakzeptabel», das Verbot mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit zu begründen, so die schwedische Regierung.
Auch Italien will kein Laborfleisch
Den Angaben der Kommission zufolge ist Ungarn nun verpflichtet, Brüssel über sein weiteres Vorgehen in Kenntnis zu setzen. Sollte der Entwurf ohne Berücksichtigung der genannten Einwände umgesetzt werden, stellt die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht. Budapest hatte sein Vorhaben Anfang Juli notifiziert. Die damit verbundene Stillhaltefrist von sechs Monaten endet somit am 13. Januar.
Der ungarischen Regierung bereits voraus ist man bekanntlich in Italien. Im Dezember 2023 hatte Staatspräsident Sergio Mattarella ein vom Parlament verabschiedetes Laborfleischverbot unterschrieben. Allerdings musste sich Premierministerin Giorgia Meloni dazu verpflichten, gegebenenfalls auf Anmerkungen der EU-Kommission einzugehen.