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«Unvernünftig, Biogas genauso zu besteuern wie fossiles Gas»

Die schwedischen Steuerbefreiungen für nicht aus Nahrungsmitteln erzeugtes Biogas und Bio-Flüssiggas haben grünes Licht von der EU-Kommission bekommen. Eine erneute Prüfung habe ergeben, dass sie mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stünden. 2022 hatte das EU-Gericht die 2020 erteilte Verlängerung der Kommission einkassiert. Damals hatte die Landwärme GmbH geklagt.

AgE |

Schweden darf Biogas weiter von der Steuer befreien. Die EU-Kommission hat dies genehmigt. Eine «eingehende Prüfung» habe bestätigt, dass die nationalen Steuerbefreiungen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stünden, erklärte die zuständige Exekutivvizepräsidentin für Wettbewerbsrecht, Margrethe Vestager, in Brüssel.

Beschlüsse für nichtig erklärt worden

Laut der EU-Kommission gilt dies für nicht aus Nahrungsmitteln hergestelltes Biogas und Bio-Flüssiggas, die zur Wärmeerzeugung oder als Kraftstoff genutzt werden. Die Befreiungen von der Energie- und der CO2-Steuer gelten für inländische wie auch für eingeführte Energieträger. Die Kraftstoffregelung war erstmals 2003 und die Heizstoffregelung 2007 von der Kommission gebilligt worden und bereits 2015 beziehungsweise 2018 verlängert worden.

Nun bestätigte die EU-Kommission ihre bereits im Juni 2020 ausgesprochenen Genehmigungen. Damals waren beide schwedischen Regelungen, die bis zum 31. Dezember 2030 gelten sollten, abermals verlängert worden. Diese Beschlüsse waren jedoch vom Gericht der Europäischen Union (EuG) im Dezember 2022 für nichtig erklärt worden.

Klage der Landwärme GmbH

Vorausgegangen war eine 2020 eingereichte Klage der Landwärme GmbH. Das deutsche Unternehmen war der Ansicht, dass die schwedischen Beihilfeprogramme zu einer Überkompensation und Wettbewerbsverzerrung führten. Laut dem Gericht hätte die Kommission ein förmliches Prüfverfahren durchführen müssen, um das auszuschliessen. Dies hatte die Kommission im Januar 2024 eingeleitet und nun abgeschlossen.

Der Vorsitzende des schwedischen Bauernverbandes (LRF), Palle Borgström, begrüsste die neuerliche Genehmigung. «Es ist unvernünftig, dass Biogas genauso besteuert wird wie fossiles Gas», so Borgström. Die Steuerbefreiung spiele «eine wichtige Rolle beim Übergang zu erneuerbaren Energien sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Gesellschaft insgesamt».

Die schwedische Finanzministerin Elisabeth Svantesson kündigte an, dass nun geprüft werde, wie rückwirkende und zukünftige Steuerbefreiungen an die schwedischen Unternehmen ausgezahlt werden könnten.

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