/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Unverschuldete Milchsperren

Trotz Einhaltung der Absetzfristen kam es wegen Mastiplan zu Milchsperren. Jetzt sollen Tierärzte über das Risiko informieren.

 

 

Trotz Einhaltung der Absetzfristen kam es wegen Mastiplan zu Milchsperren. Jetzt sollen Tierärzte über das Risiko informieren.

Der Antibiotikaeinsatz ist in einem Milchviehstall manchmal  unumgänglich. Nach der Behandlung darf die Milch nicht in den Verkehr gebracht werden. Dies, bis die spezifische Absetzfrist vorbei ist. Bei Nichteinhalten der Absetzfrist führen Rückstände in der Milch zu einem positiven Hemmstofftest, was eine Milchsperre nach sich zieht.

Milchsperre, obwohl Grenzwert nicht erreicht ist

Ein Spezialfall scheint aber das Medikament Mastiplan LC zu sein. Laut einem Informationsschreiben des Bundesamts für Veterinärwesen (BVet) vom 16. Juli kann auch bei fachgerechter Anwendung dieses Präparats, sprich Einhaltung der Absetzfrist von 5 Tagen und der vorgeschriebenen Dosierung, der Hemmstoffnachweis positiv ausfallen.

Mastiplan LC ist ein Antibiotikum, das direkt in das Euter appliziert wird. Sein Vorteil: Es wirkt antibiotisch und entzündungshemmend zugleich. Mastiplan LC enthält den Wirkstoff Cefapirin, wofür in der Fremd- und Inhaltsstoff-Verordnung ein Grenzwert von 60 Mikrogramm je Liter Milch festgelegt ist. Bis zum Erreichen dieses Grenzwertes kann die Milch  bedenkenlos konsumiert werden.

Bei der Milchprobe kann Cefapirin bereits bei einer Konzentration von 4 bis 5 Mikrogramm je Liter nachgewiesen werden. In einem solchen Fall gilt der Hemmstofftest als positiv. Es kommt also zu einer Milchsperre, obschon der Grenzwert noch lange nicht erreicht ist.

BVet: Hemmstofftest ist das Problem

Das BVet ist sich der Problematik schon seit längerem bewusst und hat deshalb mit allen involvierten Parteien Gespräche für eine Lösungsfindung durchgeführt. Denn laut dem BVet erfüllt Mastiplan alle gesetzlichen Zulassungsanforderungen; der Grenzwert für Cefapirin ist auf der Grundlage einer toxikologischen Beurteilung international festgelegt und kann von der Schweiz nicht einseitig verändert werden.

Und so sind kurzfristig keine Änderungen vorgesehen. «Es handelt sich um ein gut wirksames Medikament, auf das auch die Schweiz nicht verzichten sollte», erklärt Josef Schmidt, Bereichsleiter Vollzugsunterstützung beim BVet.

Weniger das Medikament als vielmehr der Hemmstofftest sei das Problem. Man habe sich nun mit dem Vertreiber darauf geeinigt, dass er die Tierärzte darüber informiert, dass sie bei der Abgabe von Mastiplan LC die Bauern auf die Risiken aufmerksam machen und ihnen empfiehlt, vor der Abgabe die Milch zu testen.

Vertreiber wird Schreiben versenden

Der Vertreiber werde das Informationsschreiben in nächster Zeit verschicken. Das bestätigt auch Bernward Zeeh von MSD Animal Health, dem Vertreiber von Mastiplan LC. Er macht darauf aufmerksam, dass Mastiplan alle gesetzlichen Anforderungen erfülle und dass sie bemüht seien, eine sichere und zuverlässige Lösung der Milchuntersuchung zu finden.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Wer macht die Büroarbeiten für den Hof?

    • Hauptsächlich der Mann:
      54.45%
    • Hauptsächlich die Frau:
      31.41%
    • Beide zusammen:
      6.81%
    • Ist nicht klar geregelt:
      7.33%

    Teilnehmer insgesamt: 382

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?