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Uri lanciert Schleppschlauch-Programm

 

Mit einem Förderprogramm zur Reduktion von Ammoniakemissionen will die Regierung ab dem Jahr 2022 einen Anreiz zum vermehrten Einsatz des Gülle-Schleppschlauchs auf Flächen in der Urner Landwirtschaft schaffen, die nicht dem Schleppschlauch-Obligatorium unterstehen.

 

Mit der tiefen Nutzungsintensität und den abnehmenden Tierbeständen hat die Urner Landwirtschaft seit dem Jahr 2000 bereits viel zur Reduktion der Ammoniakemissionen beigetragen, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Die Reduktion wird für die vergangenen Jahre aus rund 17 Prozent geschätzt.

 

Bedeutende Flächen von Pflicht befreit

 

In gleicher Grössenordnung dürften auch die Methan- und Lachgasemissionen gesunken sein. Die Landwirtschaft habe ihre Treibhausgasemissionen damit bereits massgeblich reduziert. Doch der Kanton will noch einen Schritt weitergehen. «Um die Umweltziele im Bereich Ammoniak weiterzuverfolgen, liegt das grösste Potenzial in technischen Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen. Im Vordergrund stehen Anpassungen in der Hofdüngerausbringung und bauliche Massnahmen zur Optimierung der Ställe und Güllelager», heisst es weiter.

 

Für die grösstmögliche Wirkung müssen die Techniken flächendeckend eingesetzt werden, auch in topografisch anspruchsvolleren Lagen, heisst weiter. Schleppschläuche seien für kleinstrukturierten Urner Betriebe kostenintensiv. Bedeutende Teile der technisch mit Schleppschlauch düngbaren Flächen sind gemäss Kanton von der ab 2022 geltenden Pflicht befreit.

 

Luftreinhalte-Verordnung (Änderung ab 2022)

 

Gülle und flüssige Vergärungsprodukte sind auf Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent durch geeignete Verfahren möglichst emissionsarm auszubringen, wenn diese Flächen auf dem Betrieb insgesamt 3 oder mehr Hektare betragen.

 

Auch Flächen über 18% mit Schleppschlauch düngen

 

Das neue, kantonale Förderprogramm soll Anreize schaffen, dass auch Flächen, die nicht dem Schleppschlauch-Obligatorium unterstehen, mit dem Schleppschlauch gedüngt werden. Das kantonale Förderprogramm soll mit seinem Anreizsystem die Düngung mit Schleppschlauch auf Flächen, die aufgrund der Kriterien von der Pflicht entbunden sind, aber technisch düngbar sind, attraktiv machen.

 

Sobald die notwendige Technik vorhanden ist, sollen auch Flächen mit über 18 Prozent Hangneigung vermehrt mit Schleppschlauch gedüngt werden. «Ausnahmegesuche sollen mit Blick auf das Anreizsystem strikt gehandhabt werden», schreibt die Regierung. Mit dem Förderprogramm könne ein Teil der anfallenden Zusatzkosten der Betriebe gedeckt werden.

 

Die Kosten des kantonalen Förderprogramms zur Reduktion von Ammoniakemissionen in der Höhe von 100'000 Franken sind im Budget 2022 enthalten. Vorbehalten bleibt die Genehmigung durch den Landrat.

 

Schleppschlauch: Bundesrat prüft Verschiebung

 

Mit Inkrafttreten der revidierten Luftreinhalteverordnung wird ab 1. Januar 2022 der Einsatz emissionsarmer Ausbringtechnik (Schleppschlauch-, Schleppschuhverteiler oder Gülledrill) von flüssigen stickstoffhaltigen Düngern Pflicht, sofern es die topografischen Verhältnisse zulassen.

 

Nun sind so viele Schleppschlauchsysteme gekauft und bestellt worden, dass die Lieferfristen sehr lang geworden sind. Also kam bei den Kantonen zuerst die Idee auf, dass bei der Kontrolle auch eine Bestellbestätigung ausreicht, um vor einer Sanktion geschützt zu sein. Laut Informationen des «Schweizer Bauer» hat sich die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (Kolas) dafür ausgesprochen, das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2023 zu verschieben.

Kommentare (5)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Bergbauer aus einem Süd Tal Graubünden | 29.10.2021
    Mehr Unfälle ab 18 % gefälle
  • Hase Glarner | 28.10.2021
    Am besten fangen sie mal im Schächental damit an.????
  • Resli | 28.10.2021
    An den nächsten Schritten wird schon aktiv geschustert! Ziel ist es nach einer gewissen Zeit des Anreitzsystem für Flächen 18-30 %, das obligatorium einzuführen, die Düngung über 30% soll ganz verboten werden. Eu will es auch so
  • Schweizerbauer | 28.10.2021
    Mehr Zeitaufwand, mehr Kosten, mehr Dieselverbrauch und mehr Tonnen auf dem Boden !
    Nur Nachteile für den Landwirt..
    Aber die Schreibtischlobby in Bern, die auf einem ganz anderen Lohnniveau schweben, zwingen uns das einfach auf.
  • Hellseher | 27.10.2021
    Macht da nicht mit, sonst wird der Schleppschlauch auch in Hanglagen obligatorisch!

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